Berlin. Das Wirtschaftsministerium um Peter Altmaier bereitet nach Informationen unserer Redaktion neue Corona-Hilfen vor. Das ist geplant.
Im Bundeswirtschaftsministerium werden neue Hilfen für Unternehmen vorbereitet, die besonders hart von möglicherweise verschärften Corona-Auflagen betroffen sind. Nach Informationen unserer Redaktion zielt das Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vor allem auf das Hotel- und Gaststättengewerbe.
Weitere Unterstützung sollen aber auch die Veranstaltungsbranche sowie die Messe-und Ausstellungswirtschaft bekommen. Und auch die Soloselbstständigen und Kleinstunternehmer sollen profitieren.
Corona-Krise: Altmaier plant eine Verlängerung der Überbrückungshilfe
Wie im Wirtschaftsministerium zu vernehmen ist, sollen die laufenden Überbrückungshilfen für Unternehmen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Dabei soll es auch um Verbesserungen für besonders betroffene Unternehmen gehen.
Konkret wird in Altmaiers Ministerium an verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten wie auch an Modernisierungs- und Zuschussprogramme für Renovierungen während der auftragslosen Zeit gedacht.
Überbrückungshilfe für hart getroffene Branchen
Die Branchen, die von der Unterstützung besonders profitieren sollen, sind von der Normalität noch weit entfernt. Das Hotel- und Gaststättengewerbe hatte laut dem Branchenverband Dehoga zwischen März und August 55,8 Prozent ihrer Umsätze eingebüßt.
Auch die Messebranche und Veranstaltungsbranche ist hart getroffen: Seit Pandemiebeginn wurden hierzulande mehr als 620 Messen verschoben oder abgesagt. Und auch im Kulturbetrieb ist von Normalität noch keine Spur. Sicherheitsabstände und ausfallende Veranstaltungen belasten. Die Kinobranche etwa erzielte im ersten Halbjahr nicht einmal den halben Umsatz des Vorjahreszeitraums.
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Bisher wurde die Überbrückungshilfe nur spärlich abgerufen
Um den Unternehmen stärker unter die Arme zu greifen, hatte sich die Bundesregierung erst im September auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Jahresende verständigt. Seitdem können sich kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler beispielsweise bis zu 90 Prozent ihrer Fixkosten erstatten lassen, wenn sie Umsatzeinbrüche von mehr als 70 Prozent vorweisen können.
Von den 25 Milliarden Euro, die für die Überbrückungshilfe im Haushalt vorgesehen sind, wurde bisher aber nur ein Bruchteil abgerufen: Bis Ende September wurden von 103.600 Anträgen rund 62.500 bewilligt worden, rund 871 Millionen Euro an Fördergeldern verteilt. Immer wieder gab es aus den Branchen Kritik an der komplizierten Antragsstellung. Ähnlich sieht es auch bei den Studentenhilfen aus, von denen über ein Drittel bisher abgelehnt wurde.
Fiktiver Unternehmerlohn könnte bald bundesweit gelten
Hinzu kommt, dass viele gar nicht anspruchsberechtigt sind. Künstler oder Musiker etwa, die kein eigenes Geschäft betreiben, sondern von zu Hause aus arbeiten, können keine Betriebskosten vorweisen und sind nicht anspruchsberechtigt. Sie fallen oft direkt in die Grundsicherung.
Ihnen könnte nun mit einem sogenannten fiktiven Unternehmerlohn geholfen werden. Zwei Bundesländer haben einen solchen Lohn schon eingeführt: In Nordrhein-Westfalen können Soloselbstständige und Kleinstunternehmer einen Unternehmerlohn von bis zu 1000 Euro pro Monat beantragen, in Baden-Württemberg sogar von bis zu 1180 Euro pro Monat. In anderen Bundesländern gilt das nicht.
Tilgungszuschüsse für KfW-Kredite sollen verbessert werden
Nun bereitet das Wirtschaftsministerium nach Informationen unserer Redaktion eine bundesweite Lösung vor, die mit den Landesregierungen diskutiert und anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden soll.
Als weitere Erleichterung für Soloselbstständige prüft das Altmaier-Ressort, ob Tilgungszuschüsse für Kredite - etwa der staatlichen Förderbank Kfw - künftig auch als Kostenposition bei den Überbrückungshilfen geltend gemacht werden können.
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