Berlin. Die Migrantenschelte von Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen ein. Sarrazin war unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung angezeigt worden.

Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin hat sich mit seiner heftig umstrittenen Migranten-Kritik nach Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft nicht strafbar gemacht. Nach Auswertung des entsprechenden Interviews von Sarrazin stellte die Behörde ihre Ermittlungen gegen den Ex-Finanzsenator der Hauptstadt ein, wie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die von Anzeigenerstattern gegen den früheren SPD-Politiker erhobenen Vorwürfe der Volksverhetzung, Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung hätten sich nicht bestätigt.

Sarrazin hatte türkischen und arabischen Einwanderern in Berlin vorgeworfen, sie seien «weder integrationswillig noch integrationsfähig». Sie hätten «keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel» und produzierten «ständig neue kleine Kopftuchmädchen». Die Staatsanwaltschaft befand nun, Sarrazin habe in dem Interview nicht zum Hass oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen einzelne Bevölkerungsgruppen aufgerufen. Auch habe der Bundesbank-Vorstand nicht die Menschenwürde dadurch angegriffen, dass er Angehörige dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet habe.

Zugleich hob die Staatsanwaltschaft in ihrem Einstellungsbescheid hervor, dass die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedem das Recht gebe, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern. Die Abwägung im vorliegenden Fall habe ergeben, dass Sarrazin die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten habe. (afp)

Sarrazin - der Skandal-Text im Wortlaut