Düsseldorf/Essen. . Zahlt der Ex-Partner nicht fürs Kind, springt der Staat ein: Seit der Reform des Unterhaltsvorschusses häufen sich die Anträge in den Städten.

Immer mehr Alleinerziehende beantragen in ihren Kommunen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder. Die staatliche Leistung können sie verlangen, wenn sie von ihrem Ex-Partner kein oder zu wenig Geld für das gemeinsame Kind erhalten.

In den Städten des Ruhrgebiets dürfte die Zahl der Anträge seit der Erweiterung der Leistungen rückwirkend zum 1. Juli deutlich steigen. Seit Juli ist der Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf höchstens sechs Jahre beschränkt. Ein Anspruch kann auch für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag bestehen. Bisher endete er mit dem zwölften Lebensjahr des Kindes.

Fragen und Antworten zum Unterhaltsvorschuss

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Wenn sich Eltern trennen, ist die Unterhaltspflicht klar geregelt: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil zahlt seienn Unterhalt in bar. Die Höhe des unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltszahlers und dem Alter des Kindes. Wenn der Ex-Partner nicht oder nur unregelmäßig zahlen kann, springt der Staat ein. Er leistet einen sogenannten Unterhaltsvorschuss.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Anspruch haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Dabei setzt der Staat keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil, ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist auch nicht erforderlich. Rückwirkend zum 1. Juli 2017 können Kinder bis zu ihrem 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss erhalten - zuvor hatte der Gesetzgeber die Zahlungen zeitlich begrenzt.

Sonderreglung für Zwölf- bis 18jährige

Eine Sonderregel gilt seit dem 1. Juli 2017 für Zwölf- bis 18-Jährige: Sie erhalten den Unterhaltsvorschuss nur, wenn sie keine Leistungen durch das Jobcenter beziehen oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Dies gilt nach Angaben des Bundesfamilienministeriums auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil im Besitz eines Aufenthaltstitels in Form einer Niederlassungs-oder Aufenthaltserlaubnis sind.

Was erhalten diese Kinder?

Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Mindestunterhalt. Er liegt bei Kindern bis zum sechsten geburtstag bei 342 Euro, bei Sechs- bis Zwölfjährigen bei 393 Euro und bei älteren Kindern bis 18 Jahren bei 460 Euro. Davon wird das Kindergeld abgezogen. Der Unterhaltsvorschuss ist wie auch der Mindestunterhalt somit gestaffelt und mit der Reform zum 1. Juli erhöht worden: Kinder bis zum sechsten Lebensjahres erhalten nun 150 Euro im Monat (bisher 145 Euro), Sechs- bis Zwölfjährige 201 Euro (bisher 194 Euro) und ältere Kinder 268 Euro.

1/4

Bis September schon 84.000 Anträge in NRW

So rechnet die Stadt Essen in diesem Jahr mit rund 7000 Fällen, üblich waren bisher rund 3000. Bochum zählte zwischen Januar und September 1733 Neuanträge. Im gesamten Jahr 2016 waren es nur 759. NRW-weit wurden bis Ende September rund 84 000 Anträge gezählt, die sich auf die neue Rechtslage stützen.

Die hohe Nachfrage macht es für Städte, Land und Bund auch erheblich teurer: Gelsenkirchen etwa rechnet mit Ausgaben in Höhe von 13,5 Millionen Euro – 2016 waren es noch rund 4,4 Millionen Euro.

Land will Anteil an den Kosten erhöhen

Um die Gemeinden zu entlasten, will die schwarz-gelbe Landesregierung ihren Anteil an den Kosten erhöhen: Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, Kommunen und Land teilen sich die Restsumme zu 80 bzw. 20 Prozent. CDU und FDP wollen den Landesanteil nun auf 50 Prozent erhöhen. Im Nachtragshaushalt für 2017 sind dazu erstmals 45,3 Millionen Euro eingestellt.

Auch interessant

Stephanie Weltmann, WAZ Redakteurin in der Lokalredaktion in Oberhausen. Erstellt am 29.08.2014 . Foto Ulla Emig WAZ FotoPool
Von Stephanie Weltmann

Das Land greift damit eine langjährige Forderung der kommunalen Spitzenverbände auf. Bernd Jürgen Schneider, Chef des Städte- und Gemeindebundes, glaubt aber, dass die Reform in zahlreichen Städten immer noch zusätzliche Kosten verursachen wird. Das Land müsse gegebenenfalls im Jahr 2019 „nachjustieren“.

Verena Göppert, Vizechefin des Städtetages NRW, geht der Schritt des Landes nicht weit genug. Sie fordert, dass die NRW-Regierung zudem dringend das System reformieren müsse, nach dem der vom Staat vorgestreckte Unterhalt von den säumigen Ex-Partnern der Alleinerziehenden zurückgefordert wird. Bisher macht das jede Stadt aufwendig und oft erfolglos für sich.

„Das Land sollte den Verwaltungsaufwand der Städte reduzieren und sich zentral darum kümmern, säumige Eltern zur Kasse zu bitten“, so Göppert. In Bayern, wo es eine zentrale Rückholstelle gibt, fließen seit Jahren mehr als 30 Prozent der gezahlten Hilfen zurück an den Staat. Gelsenkirchen plant derzeit mit einer „Rückholquote“ von rund 18 Prozent, Essen mit 20 Prozent. Bundesweit lag diese Quote im Jahr 2015 bei 23 Prozent. Göppert fordert Klarheit bis Juli 2019.

Lange Wartezeiten indes, von denen Alleinerziehende noch vor wenigen Wochen in einem dramatischen Appell an die Städte, Land und Bund berichtet hatten, scheinen indes der Vergangenheit anzugehören. Nicola Berkhoff vom Verband allein erziehender Mütter und Väter in NRW (VAMV) sagte: „Viele Alleinerziehende berichten, dass die Zahlungen und Bescheide mittlerweile eingegangen sind.“ Wartezeiten gebe es insbesondere in den Fällen, in denen auch die Jobcenter beteiligt sind, weil die Familie auch Hartz-IV-Leistungen bezieht.

Alleinerziehende aus dem Ruhrgebiet: „Man kann wieder atmen“ 

Ob sie sich gefreut habe? Sonja Bauer lacht. „Gefreut? Ich habe gefeiert, gejubelt!“, sagt die alleinerziehende Mutter aus dem Ruhrgebiet. Wenige Wochen ist es her, dass sie einen Brief des Jugendamtes in den Händen hielt, nach dem sie ab sofort für den Unterhalt ihrer neunjährigen Tochter Unterstützung vom Staat erhalten werde. „All dieser Druck, der sich in den letzten Jahren aufgebaut hat, er ist ein ganzes Stück von mir gefallen“, sagt Bauer.

Die 30-Jährige gehört zu den Alleinerziehenden in NRW, die von der im Sommer 2017 verabschiedeten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes profitieren. Seit 1980 gibt es dieses Gesetz in Deutschland, nach dem „Vater Staat“ jenen Eltern den Unterhalt fürs Kind vorstreckt, deren Ex-Partner nicht oder nur unregelmäßig für den gemeinsamen Nachwuchs zahlt. Bis zum 1. Juli war diese staatliche Leistung auf sechs Jahre oder bis zum zwölften Geburtstag des Kindes begrenzt. Mit der Novelle gilt der Anspruch nun bis zur Volljährigkeit des Kindes, gestaffelt von 150 Euro für Kleinkinder bis zu 268 Euro für Jugendliche. Städte wie Bottrop, Duisburg oder Herne erwarten, dass sich die Zahlen der Antragssteller mehr als verdoppeln. 2016 bezogen in NRW über 100 000 Kinder Unterhaltsvorschuss.

Plötzlich fehlen 200 Euro im Monat

Was die Reform für die Betroffenen bedeutet, davon kann Sonja Bauer berichten – anonym, im wahren Leben heißt sie anders. Ihr Ex-Partner ist arbeitslos, früh nach der Trennung sei klar gewesen, dass er für die damals einjährige Tochter keinen Unterhalt zahlen könne. Bauer, selbst in der Ausbildung und ohne zahlungskräftige Familie im Hintergrund, wandte sich ans Jugendamt. Sechs Jahre zahlte der Staat ihr den Unterhalt, den der Vater nicht zahlen konnte. Knapp 200 Euro monatlich waren es 2015, dann war nach altem Gesetz Schluss. „Das ist erst einmal ein Schlag. Dann fängt man an zu rechnen.“

Auch interessant

Die Tanzschule der Tochter war zu teuer, Kleinigkeiten wie das Eis beim Ausflug wurden zur Ausnahme. Sie erklärte der Kleinen, warum das neue T-Shirt noch gar nicht sein muss, wog bei jeder Einladung von Freunden ab: Kostet das was? Bauer stockte in dem Büro, in dem sie in Teilzeit arbeitete, die Stunden auf, wohl wissend, dass sie gerade in den ersten Schuljahren der Tochter damit weniger als bisher zu Hause sein wird. Die Kleine besucht den offenen Ganztag. „Ich habe eine tolle Tochter, der ich immer versucht habe, alles zu ermöglichen“, sagt Bauer selbstbewusst. „Alleinerziehend ist es schwieriger, aber man macht und tut und irgendwie klappt es.“

Dass zahlreiche Alleinerziehende wie sie wieder Hilfe vom Staat bekommen, nehme ihr viel Last, sagt Bauer: „Man kann wieder atmen.“ Lange werde sie selbst aber gar nicht auf die Hilfe angewiesen sein: „Ich heirate im nächsten Jahr.“