Berlin. Die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Datenschutz der Arbeitnehmer stärken. Ein Gesetz soll unter anderem Fragen bei Bewerbungsgesprächen Grenzen setzen. Während der Gewerkschaftsbund frohlockt, sind die Arbeitgeber alarmiert.
Die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz ausgesprochen. Darin sollte unter anderem geregelt werden, welche Fragen bei Bewerbungsgesprächen generell unzulässig sind, «damit dann Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen», sagte sie am Montag im Deutschlandradio Kultur.
Nach Ansicht der FDP-Politikerin gibt es derzeit einen Trend unter Arbeitgebern, möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern wissen zu wollen. Sie äußerte den Verdacht, dass diese Daten auch dazu dienen könnten, bestimmte Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder loszuwerden. Die Arbeitgeber machten sich ein Bild vom Gesundheitszustand der Mitarbeiter, um dann «vielleicht in Zeiten wirtschaftlicher Krise (...) zu sagen, wem können wir denn am ehesten eine Kündigung aussprechen», sagte Leutheusser-Schnarrenberger. ´
Gewerkschaftsbund erfreut über die Pläne
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Vorstoß und zeigte sich erfreut, dass sich die neue Justizministerin «der DGB-Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz anschließt». Die jüngsten Vorkommnisse wie etwa die unzulässige Erhebung von Gesundheitsdaten bei Einstellungen zeigten, dass nun rasch gehandelt werden müsse, erklärte DGB-Sprecherin Claudia Falk.
Der DGB erwartet Falk zufolge, an dem Entwurf eines neuen Gesetzes beteiligt zu werden. Darin müsse vor allem das gezielte Überwachen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld wie etwa die Kontrolle von Telefongesprächen oder der Datenabgleich von Kontennummern verboten werden. Ausnahmen sollten nur bei einem schwerwiegenden konkreten Verdacht und mit Zustimmung des Betriebsrats möglich sein.
Arbeitgeber warnen vor Überregulierung
Der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) warnte vor Überregulierungen. Es gebe in Deutschland bereits «ein sehr hohes Datenschutzniveau», sagte ein BDA-Sprecher. Zudem müsse auch mit einem neuen Gesetz die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten in Betrieben möglich bleiben.
Dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und nicht Leutheusser-Schnarrenberger zuständig für den Datenschutz und ein darin eingebettetes Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten. Die Ministerin reklamiere deshalb auch nicht die Federführung, sagte einer ihrer Sprecher. (afp)