Duisburg/Düsseldorf. NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) droht kein Ermittlungsverfahren wegen seiner abfälligen Äußerungen über rumänische Arbeiter. Das hat die Duisburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Es gelte das Recht zur freien Meinungsäußerung.

NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) muss wegen seiner umstrittenen Rumänen-Schelte keine juristischen Konsequenzen fürchten. «Die gegen den Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit dessen Wahlkampfreden erstatteten Strafanzeigen geben der Staatsanwaltschaft Duisburg keinen Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens», teilte der Duisburger Oberstaatsanwalt Detlef Nowotsch am Freitag mit. In Strafanzeigen unter anderem eines deutsch-rumänischen Autors war Rüttgers vorgeworfen worden, sich über rumänische Arbeitnehmer herabsetzend geäußert zu haben.

Schelte als freie Meinungsäußerung

«Die beanstandeten Äußerungen sind strafrechtlich nicht relevant; sie erfüllen weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch den der Beleidigung. In der politischen Auseinandersetzung sind derartige Äußerungen vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt», teilte Nowotsch weiter mit.

Rüttgers hatte auf öffentlichen Parteiveranstaltungen vor der nordrhein-westfälischen Kommunalwahl Ende August unter anderem in Duisburg mit Blick auf die Verlegung des Nokia-Werkes von Bochum nach Rumänien gesagt: «Im Unterschied zu den Arbeitnehmern hier im Ruhrgebiet kommen die in Rumänien eben nicht morgens um sieben zur ersten Schicht und bleiben bis zum Schluss da. Sondern sie kommen und gehen, wann sie wollen, und wissen nicht, was sie tun.»

Kritik vom rumänischen Staatspräsidenten

Der rumänische Staatspräsident Traian Basescu hatte sich gegen die Vorwürfe des NRW-Regierungschefs verwahrt. Auch im Inland erntete Rüttgers heftige Kritik und Rassismus-Vorwürfe. Der Ministerpräsident entschuldigte sich für die Äußerungen. Rüttgers hatte bereits im Landtagswahlkampf 2000 mit einer «Kinder-statt-Inder»-Kampagne für Empörung gesorgt. (ddp)