Den Haag. Der bosnische Serbenführer Radovan Karadzic hat sich mehrfach geweigert, an dem gegen ihn geführten Völkermordprozess teilzunehmen. Deshalb hat das UN-Tribunal in Den Haag jetzt eine Pflichtverteidigung angeordnet. Zugleich vertagte sich die Kammer auf den 1. März 2010.

Angesichts der mehrfachen Weigerung des ehemaligen bosnischen Serbenführers Radovan Karadzic, an dem gegen ihn angestrengten Völkermordprozess teilzunehmen, hat das UN-Tribunal in Den Haag eine Pflichtverteidigung angeordnet. Das «übergeordnete Interesse der Justiz» werde durch die Pflichtverteidigung «am besten» zu gewährleisten sein, entschieden die Richter am Donnerstag. Zugleich vertagte sich die Kammer auf den 1. März 2010, um der Verteidigung Gelegenheit zum Studium der Prozessunterlagen zu geben.

Der Prozess gegen den 64-jährigen Karadzic war am 26. Oktober angelaufen. An den ersten Sitzungen nahm der Angeklagte gar nicht teil, am Dienstag erschien er zwar erstmals, sagte aber, er könne nicht an einem Prozess teilnehmen, für den er nicht «bereit» sei. Der Angeklagte habe den Prozess bislang «grundlegend und anhaltend behindert», befand das Gericht. Die Strafverfolgung werde dadurch «aufgehalten, was offensichtlich sein Ziel» sei.

Nach 13 Jahren Versteckspiel gefasst

Karadzic ist wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 angeklagt. Im Mittelpunkt der Anklage steht das Massaker von Srebrenica, bei dem mehr als 7000 muslimische Jungen und Männer getötet wurden. Die Klagen beziehen sich auch auf die mehrjährige Belagerung der bosnischen Hauptstadt Sarajevo, während der etwa 10. 000 Menschen ums Leben kamen. Karadzic war im Juli 2008 nach einem 13 Jahre langen Versteckspiel in Belgrad gefasst worden. Er muss mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft rechnen. (afp)