Düsseldorf. Die NRW-Verfassungskommission hat eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gekippt. Kritik gab es dafür vor allem von den Grünen und den Piraten.
- Verfassungskommission stärkt Recht des NRW-Landtags
- Keine Einigung auch bei Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger
- Wahlalter 16 Jahre bei Landtagswahlen bis dato in vier Bundesländern
Bei der Landtagswahl im kommenden Jahr bleiben im Unterschied zu mehreren anderen SPD-geführten Bundesländern 16- und 17-Jährige wohl außen vor. Für das Absenken des Wahlalters um zwei Jahre in Nordrhein-Westfalen fehlt die breite Mehrheit in der Verfassungskommission, die am Montag in Düsseldorf Bilanz zog. Ein Vorstoß für ein Wahlrecht ab 16 Jahren ist deshalb nicht dabei.
Vor allem SPD und Grüne hatten sich dafür stark gemacht und der CDU bereits im Vorfeld Blockade vorgeworfen. Am Montag appellierte Grünen-Kommissionsmitglied Stefan Engstfeld an die CDU, ihre ablehnende Position zu überdenken. Das Gremium habe insgesamt "zu wenig erreicht", die "Ernüchterung" in seiner Fraktion sei groß. Der CDU-Sprecher im Gremium, Lutz Lienenkämper, hielt dem entgegen, man habe in 16 von 38 - teils wesentlichen - Punkten doch eine Verständigung erreicht.
Piraten: Es ist "nichts Großes" gelungen
Die Rechte des Parlaments würden deutlich gestärkt. So solle etwa das Informationsrecht des Landtags gegenüber der Landesregierung Verfassungsrang bekommen. Verfassungsrichter sollten nur noch unmittelbar vom NRW-Parlament gewählt werden. FDP-Kommissionsmitglied Ingo Wolf sagte, "die Freude ist nicht überschäumend". Es fehle zu viel - etwa das Instrument einer individuellen Verfassungsbeschwerde. Torsten Sommer (Piraten) monierte, es sei "nichts Großes" gelungen, nur ein "kleines Gemeinsames". Die Stahlkraft für den Bürger sei geringer als erhofft, betont er angesichts des unveränderten Wahlalters bei Landtagswahlen.
Auch bei weiteren zentralen Prüfaufträgen schafften die Mitglieder nach insgesamt zweieinhalb Jahren Arbeit keinen Kompromiss - etwa bei der Frage nach einem Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger oder auch einer angeregten Senkung der Hürden für Volksbegehren. Zum Stichwort "Schuldenbremse" gab es keinen gemeinsamen Vorschlag dazu, in die Landesverfassung konkrete Sanktionen bei zu hoher Verschuldung aufzunehmen.
In vier Bundesländern dürfen 16-Jährige wählen
Der Vorsitzende Rainer Bovermann (SPD) sagte, man werde den Abschlussbericht zunächst am 23. Mai vorlegen und später einen "Gesetz-Vorentwurf". Danach beginne das übliche parlamentarische Verfahren. Der Kommission gehören neben ihm 19 Abgeordnete aller Fraktionen an sowie fünf externe beratende Mitglieder.
Neuland würde Nordrhein-Westfalen mit einem Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen nicht betreten: In Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Brandenburg können Jugendliche bereits in diesem Alter abstimmen. In einer Reihe weiterer Bundesländer wurde darüber diskutiert. (dpa)