Düsseldorf. Keine Einigung auf neues Grundgesetz für NRW: Die CDU sperrte sich, die Einheit von Volljährigkeit und Landeswahlrecht zu durchbrechen.

Die Bemühungen um zentrale Verfassungsänderungen in NRW sind nach zweijährigen Beratungen offenbar gescheitert. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen, CDU und FDP konnten sich am Dienstag auf kein gemeinsames Reformpaket verständigen. Knackpunkt war das Wahlrecht für 16-Jährige auf Landesebene, das vor allem von CDU-Fraktionschef Armin Laschet abgelehnt wurde. Die rot-grüne Regierungskoalition pochte dagegen auf die bereits in ihrem Koalitionsvertrag angepeilte Absenkung des Wahlalters, um 300.000 Jugendliche erstmals bei der Landtagswahl 2017 mitbestimmen zu lassen.

Offiziell wollte sich zunächst keine Fraktion äußern, zumal eine letzte Bedenkzeit bis zum heutigen Mittwoch um 8 Uhr verabredet worden war. Nach Informationen unserer Zeitung rechnete jedoch keiner der Beteiligten mehr mit einer Einigung auf ein Reformpaket.

Damit drohen die aufwendigsten Arbeiten am NRW-Grundgesetz seit Jahren in einem Debakel zu enden. Der Landtag hatte eigens eine Verfassungskommission eingerichtet. Verfassungsänderungen können im Landtag nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Rot-Grün braucht die Stimmen von FDP und Piraten oder der CDU. Die Piraten waren zur Sitzung am Dienstag erst gar nicht mehr erschienen.

Die Schuldenbremse bleibt auch auf der Strecke

Zum Schluss schien eine Einigung zumindest auf drei größere Reformen möglich: die Einführung einer landeseigenen Schuldenbremse ab 2020, die Schaffung eines Individualklagerechts vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof und die Absenkung der Hürden für Volksinitiativen. Da die Schuldenbremse von der Union gefordert wurde und die individuelle Beschwerdemöglichkeit beim Verfassungsgericht Münster als zentrales FDP-Anliegen galt, wollten SPD und Grüne das Wahlalter 16 mit in das gemeinsame Paket verhandeln. Doch die CDU sperrte sich, die Einheit von Volljährigkeit und Landeswahlrecht dürfe nicht willkürlich durchbrochen werden.

Nun kommt wohl gar keine der zentralen Verfassungsänderungen. Bei der Schuldenbremse greift damit allein die Regelung des Bundes, der bereits im Grundgesetz ein Kreditverbot für alle Länder ab 2020 festgeschrieben hat. Ausnahmen etwa bei Naturkatastrophen oder kommunalen Finanzengpässen könnten für die Landesregierung dann schwieriger werden. SPD und Grüne bleibt jedoch die Möglichkeit, als Krücke nach dem Vorbild anderer Bundesländer ohne Verfassungsänderung eine eigene Schuldenbremse auf einfachem Gesetzesweg zu verankern.