Münster. Vor allem ländliche Gemeinden fühlen sich bei der Verteilung der Steuereinnahmen benachteiligt. Richter müssen den Fall nicht zum ersten Mal prüfen.

Mit der Verteilung der Steuereinnahmen sind sie seit Jahren unzufrieden – jetzt klagen erneut meist ländliche Gemeinden gegen das Land NRW. Der Verfassungsgerichtshof verhandelt am Dienstag mündlich die Beschwerde von 80 Städten und Gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2012.

Für jedes Haushaltsjahr regelt das Land mit einem eigenen Gesetz, wie die Steuereinnahmen an die Städte und Gemeinden verteilt werden. Dabei kann das Land durch das Drehen an verschiedenen Stellschrauben den komplizierten Verteilungsschlüssel verändern. Hohe Soziallasten, Gemeinden als Schulträger, Zentralitätsaufgaben oder große Flächen im Verhältnis zur Einwohnerzahl können ein Faktor sein. Regelmäßig fühlen sich Bürgermeister dann benachteiligt - je nachdem, an welchem Rädchen gedreht wird.

NRW schüttete 400 Millionen Euro mehr aus

Im Gesetz für 2012 hat das Land bei den Soziallasten eingegriffen, damit Kommunen mit überdurchschnittlich vielen Hartz-IV-Empfängern finanziell besser ausgestattet werden. Es wurden zwar mehr Finanzmittel an die Gemeinden ausgeschüttet als noch 2011: bei insgesamt 7,1 Milliarden Euro gab es ein Plus von 400 Millionen Euro. Trotzdem sei aber bei einigen Kommunen weniger angekommen als im Jahr zuvor, bei anderen dafür mehr, wie das Innenministerium bestätigte.

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Darüber sind die Bürgermeister empört. So auch Lüdinghausens Rathauschef Richard Borgmann (CDU). Er wirft dem Land vor, dass bei der Finanzausstattung eine gewisse Grenze nicht unterschritten werden darf. "Wir können einige Aufgaben nicht mehr erfüllen. Und dabei übernehmen wir immer wieder Dinge vom Land, für die wir dann unzureichend bezahlt werden, wie zum Beispiel in der Flüchtlingsfrage." Die Kommunen sehen deshalb einen Verfassungsverstoß. In der ist festgeschrieben, dass die Städte und Gemeinden das Recht haben, sich selbst zu verwalten. Aber wie, wenn das Geld fehlt?

Im letzten Rechtsstreit hatten die Kommunen keinen Erfolg

Zuletzt hatten 60 Kommunen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 geklagt. Der Verfassungsgerichtshof fand allerdings keinen Fehler. Die Präsidentin des Gerichts, Ricarda Brandts, sagte in der Urteilsbegründung 2014: "Der den Kommunen nach Artikel 79 der Landesverfassung gewährte Finanzausgleich steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes." Weder aus der Landesverfassung noch aus dem Grundgesetz ergebe sich die Pflicht zur Gewährung einer Mindestfinanzausstattung im Sinne einer absoluten Untergrenze.

Lüdinghausens Rathauschef ist zuversichtlich

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Mit dieser Ansicht steht aber das Gericht in Münster nach Meinung von Borgmann in Deutschland mittlerweile isoliert da. Der Bürgermeister aus dem Münsterland verweist auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013, bei der es um den im Grundgesetz garantierten Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden ging.

Im Streit um das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 werden sich die Verfassungsrichter am Dienstag mündlich die Argumente beider Seiten anhören. Eine Entscheidung verkünden sie zu einem späteren Zeitpunkt. (dpa)

Das sind die klagenden Städte und Gemeinden 

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen VerfGH 19/13 klagen die Gemeinden Alpen, Anröchte, Ascheberg, Bad Sassendorf, Everswinkel, Havixbeck, Hüllhorst, Hünxe, Hürtgenwald, Kalletal, Kranenburg, Lippetal, Marienheide, Metelen, Nachrodt-Wiblingwerde, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Ostbevern, Rödinghausen, Rosendahl, Saerbeck, Senden, Sonsbeck, Südlohn, Wadersloh, Wettringen, Wilnsdorf sowie der Städte Bedburg, Beverungen, Bornheim, Brakel, Breckerfeld, Brilon, Drensteinfurt, Dülmen, Emsdetten, Erftstadt, Fröndenberg, Halver, Herdecke, Hörstel, Höxter, Ibbenbüren, Königswinter, Leichlingen, Lemgo, Lichtenau, Linnich, Lippstadt, Lübbecke, Lüdinghausen, Meschede, Neuenrade, Nideggen, Niederkassel, Oelde, Olfen, Rahden, Rietberg, Sassenberg, Spenge, Steinfurt, Wermelskirchen, Willich, Xanten.

Unter dem Aktenzeichen VerfGH 24/13 klagen die Gemeinden Heek, Heiden, Legden, Raesfeld, Reken, Schöppingen sowie der Städte Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Rhede, Stadtlohn, Velen, Vreden. Die Städte Billerbeck und Coesfeld haben ihre Beschwerde im Verfahren VerfGH 19/13 zurückgenommen.