Berlin. Ab Dezember finanziert der Bund 10.000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst. Auch Asylbewerber können sich bewerben. Fragen und Antworten:
Sie unterrichten Deutsch, begleiten zu Behörden oder Ärzten, spielen mit Kindern, organisieren sportliche Aktivitäten und Freizeitangebote - Ehrenamtliche packen an und sorgen dafür, dass sich Flüchtlinge in Deutschland willkommen fühlen. Seit Monaten sind die Freiwilligen im Einsatz. Ihr Engagement ist vielfältig: Sie sind für Vereine, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingseinrichtungen, aber auch ganz spontan aktiv.
Nun will der Bund den vielen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe unter die Arme greifen: 10.000 zusätzliche Plätze im Bundesfreiwilligendienst werden vergeben. Der Bund stellt dafür nach Angaben des Familienministeriums bis 2018 jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wer sich als Bundesfreiwilliger engagieren will, kann schon im Dezember starten. Die zusätzlichen Stellen werden sowohl an einheimische Freiwillige als auch an Flüchtlinge vergeben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Was ist der Bundesfreiwilligendienst?
Eingeführt wurde der Bundesfreiwilligendienst am 1. Juli 2011. Kurz zuvor wurde die Wehrpflicht abgeschafft und damit fiel auch der Zivildienst weg. Doch die rund 62.000 Zivildienstleistenden (Stand 2010) halfen in Krankenhäusern, Altenheimen, Rettungsdiensten und anderen sozialen Einrichtungen. Eine Lücke ist entstanden, die durch die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) geschlossen werden sollte.
Frauen und Männer jeden Alters können ein sogenannter "Bufdi" werden. Ihre Einsatzbereiche sind vielfältig: Sport, Jugendarbeit, Naturschutz, Altenpflege,Kultur und mehr. Bundesfreiwillige ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte, sondern übernehmen ergänzende Tätigkeiten. Für sie werden spezielle Stellen geschaffen, die vom Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt werden müssen.
Für ihre Arbeit erhalten die Freiwilligen kein reguläres Gehalt, sondern ein Taschengeld. Mit der Einrichtung, für die sie tätig sind, schließen die Freiwilligen eine Vereinbarung ab.
Ab wann stehen die 10.000 zusätzlichen Plätze zur Verfügung?
Das Sonderprogramm "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug" startet im Dezember. Vereinbarungen können ab dem 24. November mit Dienstbeginn am 1. Dezember geschlossen werden.
Wer kann sich auf einen Platz bewerben?
Grundsätzlich gilt, alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können Bundesfreiwillige werden. Die zusätzlichen 10.000 Plätze wurden speziell für die Flüchtlingshilfe geschaffen. Deswegen ist ein Kriterium des Programms der Bezug zur Flüchtlingshilfe. Auf einen der Plätze können sich Freiwillige bewerben, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, aber auch Flüchtlinge selbst. Dabei können Flüchtlinge anderen Flüchtlingen helfen oder sich in anderen gemeinnützigen Bereichen engagieren.
Gibt es Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen?
Für alle Freiwilligen gilt, dass sie volljährig sein müssen. Wer sich als Flüchtling engagieren möchte, für den gelten zusätzliche Voraussetzungen. Nur Asylbewerber, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können sich als Bundesfreiwillige bewerben. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern (dazu zählen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien) sind vom Dienst ausgeschlossen.
Um sich als Flüchtling für einen Platz als Bundesfreiwilliger zu bewerben, braucht man außerdem eine Beschäftigungserlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. Diese erhält man erst nach drei Monaten in Deutschland.
Deutschkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Jeder Flüchtling wird im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes möglichst zu Beginn einen mehrwöchigen Sprachkurs absolvieren.
Wo kann man sich bewerben?
Die Stellen werden direkt von den Einrichtungen, Vereinen und Verbänden ausgeschrieben. Dort bewirbt man sich auch. Die Vereinbarungen werden anschließend an das Ministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeben.
Werden die Bewerbungen von Flüchtlingen bevorzugt behandelt?
"Grob wird es eine Aufteilung von 5.000 Plätzen für einheimische Freiwillige geben und 5.000 Plätze für Flüchtlinge", sagt Peter Schlossmacher, Sprecher des Ministeriums für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Noch könne man nicht einschätzen, wie viele Menschen sich bewerben und wo der der Schwerpunkt liegen werde.
Was muss man tun, um Einsatzstelle zu werden?
Unter www.bundesfreiwilligendienst.de im Bereich für Einsatzstellen informiert das Familienministerium über Anerkennung, Abrechnung und mehr. Anträge von Vereinen und Organisationen, die sich im Rahmen der Flüchtlingshilfe erst kürzlich gegründet haben, werden beschleunigt bearbeitet.
Warum wurden zusätzliche Plätze geschaffen?
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht darin auch ein Mittel, um die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: "Im Hinblick auf den Zuzug der vielen, von Krieg und Terror bedrohten Flüchtlinge in unserem Land ist es wichtig, dass wir Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig unterstützen."
In welchen Bereichen sind die Bundesfreiwilligen im Sonderprogramm tätig?
Der Einsatz ist in allen Bereichen der Flüchtlingsbetreuung möglich: Beispielsweise bei der Sortierung von Sachspenden, bei der Verteilung von Lebensmitteln, bei der Begleitung zu Behörden, in der Kinderbetreuung, im Sprachunterricht oder auch als Übersetzer.
Wie lange dauert der Einsatz?
Wer Bundesfreiwilliger wird, verpflichtet sich für einen Einsatz von 12 Monaten. Generell kann der Dienst auch auf 6 Monate verkürzt oder auf 18 Monate verlängert werden. Dabei ist die maximale Einsatzdauer 24 Monate.
Wer einen Platz im Sonderprogramm erhält, kann maximal 12 Monate als Bundesfreiwilliger tätig sein.
Wie wird die Arbeit als Bundesfreiwilliger entlohnt?
Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld von maximal 363 Euro pro Monat und einen Zuschuss zur Sozialversicherung. Unterkunft und Verpflegung können gestellt werden. Zusätzlich werden die "Bufdis" von Fachkräften vor Ort betreut und nehmen kostenlos an Seminaren teil.
Außerdem erhalten sie nach Abschluss ihres Einsatzes ein Zeugnis über ihre Tätigkeit.
Achtung:
Wer sich als Bundesfreiwilliger engagieren möchte, sollte wissen, dass das Taschengeld sowohl bei einheimischen Helfern als auch bei Flüchtlingen auf staatliche Leistungen angerechnet wird. (mit dpa)