Berlin. Die Dresdner Pegida-Demo hat ein Nachspiel. Hauptredner Akif Pirincci muss mit Anklage wegen Volksverhetzung rechnen, so ein Experte.
Die Anzeige wegen Volksverhetzung gegen den Pegida-Redner Akif Pirincci hat nach Einschätzung eines renommierten Rechtswissenschaftlers gute Chancen auf Erfolg. „Ich finde es zwingend, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermittelt“, sagte der Berliner Strafrechts-Professor Martin Heger von der Humboldt-Universität unserer Redaktion.
Pirincci hatte als Hauptredner auf der Pegida-Kundgebung am Montagabend in Dresden mit Bezug auf den Flüchtlingszustrom unter anderem von einer„Moslemmüllhalde“ gesprochen, die in Deutschland drohe. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt deshalb inzwischen gegen den Autor.
„Ein typischer Fall von Volksverhetzung“
In beiden Punkten hält Experte Heger es für wahrscheinlich, dass die Voraussetzung für den Volksverhetzungs-Paragrafen 130 des Strafgesetzbuchs erfüllt seien. So mache der Begriff „Moslemmüllhalde“, wie es im Gesetz heißt, „eine vorbezeichnete Gruppe ... böswillig verächtlich“. Heger: „Damit spricht man Menschen das Menschsein ab. Das ist für mich ein klarer Fall von Verächtlichmachung.“ Und damit Volksverhetzung.
Verbot einer Kundgebung ist schwierig
Anders etwa als im Fall einer Beleidigung, bei der nur nach einer Anzeige des Betroffenen ermittelt wird, muss beim Verdacht der Volksverhetzung die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden. Denkbar ist laut Strafrechtler Heger sogar, dass beim Verdacht der Volksverhetzung ein Redner auf der Bühne festgenommen werde. „Aber dies wäre ein Eingriff in das verfassungsmäßig geschützte Recht der Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung“, so Heger. Deshalb sei es wahrscheinlicher, dass die Polizei gegebenenfalls erst nach der Kundgebung tätig werde.
Verlag kündigt Verträge mit Autor Pirincci
Als juristisch sehr schwierig schätzt der Jurist die Möglichkeit ein, eine Demonstration oder Kundgebung vorab zu verbieten, wenn die Behörden damit rechnen, dass dort volksverhetzende Reden gehalten werden könnten. „Da müsste es schon sehr konkrete Hinweise geben“, so Heger. Beispielsweise wenn ausdrücklich ein Redner angekündigt wird, gegen den bereits wegen Volksverhetzung ermittelt wird – so wie jetzt gegen Akif Pirincci. Doch selbst dann sei es fraglich, ob ein Verbot vor Gericht Bestand habe.
Seine Hetze gegen Moslems und Politiker hat inzwischen auch wirtschaftliche Konsequenzen für Akif Pirincci. Die Verlagstöchter von Bertelsmann, bei denen Pirinccis Bücher erscheinen, kündigten am Dienstagnachmittag die Verträge mit dem Autor und stoppten die Auslieferung seiner Katzenkrimis („Felidae“).
So begründeten die Random-House-Verlage ihren Schritt: „Der Schutz von Demokratie und Menschenrechten ist für uns ein zentraler Bestandteil unseres verlegerischen Schaffens, ebenso wie der Respekt vor Traditionen und dem Wunsch nach kultureller Vielfalt. Die Aussagen von Akif Pirinçci stehen diesen Werten diametral entgegen.“