Düsseldorf. . Elterntaxi-Stau vor dem Schulhof und schlechte Sicht durch parkende Autos: NRW fordert Tempo 30 und absolutes Halteverbot vor sozialen Einrichtungen.
Die Verkehrsminister der Länder wollen ein generelles Tempo 30 vor Kitas, Schulen und Altenheimen durchsetzen. NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) forderte darüber hinaus gegenüber dieser Zeitung ein absolutes Halteverbot vor sozialen Einrichtungen, um zu verhindern, dass parkende Fahrzeuge die Sicht auf Kinder und Alte einschränken.
Auch interessant
Eine Beschlussvorlage der Länder für die Verkehrsministerkonferenz am Donnerstag in Worms sieht vor, die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in der Straßenverkehrsordnung zu erleichtern. Vor Kitas, Schulen, Kliniken und Altenheimen sei „in der Regel von einer besonderen Gefahrenlage auszugehen“, heißt es. Auch soll auf Strecken mit hoher Fußgänger- und Radfahrerdichte künftig Tempo 30 gelten. Zudem soll die Verkehrsbehörde auf Streckenabschnitten zwischen zwei bereits beschränkten Abschnitten eine „angemessene Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen“ können.
Klagen über Elterntaxis
„Tempolimits sind aber allein nicht ausreichend“, sagte Groschek. Deshalb werde er der Verkehrsministerkonferenz zusätzlich den Vorschlag eines absoluten Halteverbots vor sozialen Einrichtungen machen. „Drei Viertel aller Grundschulen klagen über Probleme mit Elterntaxis vor den Schultoren“, sagte Grsochek. Viele Eltern führen ihre Kinder aus Angst vor Unfällen mit dem Auto zur Schule und gefährdeten die Schüler vor den Schulen im schlimmsten Fall selbst.
Groschek sprach sich für die Ausweisung von „Hol- und Bringzonen“ einige hundert Meter entfernt von Schulen und Kitas aus, von denen aus Kinder eigenständig den Weg zur Einrichtung zurücklegen könnten. Damit ließen sich die „chaotischen Verkehrsverhältnisse vor den Schultoren entschärfen“. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verunglückten in Deutschland im Jahr 2014 insgesamt 23.000 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren bei Verkehrsunfällen.
Tempo-30-Zonen nur bei besonderer Unfallgefahr
Bisher können Tempo-30-Zonen auf Bundesstraßen – im Gegensatz zu Wohngebieten – nur unter bestimmten Bedingungen wie einer hohen Lärmbelastung oder bei besonderen Unfallgefahren ausgewiesen werden. Mit der Annahme der Beschlussempfehlung durch den Bund würde das Regel-Ausnahmeverhältnis bei der Prüfung besonderer Gefahrenlagen vor Kitas und Schulen umgekehrt.