Seit Jahren wird in Deutschland darüber gestritten, ob unter Sicherheits- und Umweltaspekten ein generelles Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften gelten soll. Mit dem Vorstoß der Verkehrsminister rückt dieses Ziel in greifbare Nähe. Wenn künftig vor allen sozialen Einrichtungen Tempo 30 zum Regelfall wird, muss die Stadt begründen, wenn sie ausnahmsweise in der City höhere Geschwindigkeiten zulässt.

Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer vor Rasern in der Nähe von Kitas, Schulen und Pflegeheimen ist zwingend notwendig. Dabei darf die Politik aber nicht überziehen. Ein generelles Tempo 30 innerhalb der Ortschaften würde den Durchgangsverkehr an stark befahrenen Straßen unverhältnismäßig ausbremsen. Ausnahmen vom Tempolimit 30 sollten möglich bleiben.

Der sicherste Weg, Gefahrenlagen im Straßenverkehr zu verringern, bleibt die möglichst umfassende Trennung der Verkehrsteilnehmer. Statt auf Strecken mit hoher Radverkehrsdichte Tempo 30 einzuführen, sollte der Ausbau des Radwegenetzes im Vordergrund stehen. Um die Mobilität und den Verkehrsfluss in den Städten zu gewährleisten, sollte jedoch je nach Gefahrenlage im Einzelfall entschieden werden.