München. Der Streit im NSU-Verfahren eskaliert: Beate Zschäpe hat drei ihrer Verteidiger angezeigt, weil sie interne Informationen weitergegeben hätten.

Der Streit zwischen der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe und ihren drei alten Pflichtverteidigern eskaliert. Nun hat die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess ihre Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht angezeigt.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I bestätigte am Freitag den Eingang der Anzeige. Damit wird der Verteidiger-Streit nun auch außerhalb des NSU-Prozesses ausgetragen. Möglicherweise hofft Zschäpe darauf, auf diese Weise ihren Anwalt Wolfgang Heer loszuwerden. Erst am Dienstag hatte sie vor dem Oberlandesgericht (OLG) dessen Entlassung beantragt - über den Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden.

Zschäpe-Anwälte weisen Vorwurf zurück

Die drei Verteidiger wiesen die in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe Zschäpes umgehend zurück. Die Vorwürfe seien "in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht haltlos", erklärten sie. Zschäpe wird mittlerweile noch von einem vierten, jungen Anwalt vertreten: dem Münchner Matthias Grasel. Das OLG hatte diesen kürzlich auf eigene Initiative als vierten Verteidiger beigeordnet.

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Der Streit zwischen Zschäpe und ihren drei alten Pflichtverteidigern hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zugespitzt. Im vergangenen Jahr hatte sie zunächst vergeblich versucht, alle drei Anwälte auf einmal loszuwerden. Vor einigen Wochen lehnte das Gericht einen neuen Antrag Zschäpes ab, Anja Sturm zu entpflichten. Vergangenen Montag dann versuchten Heer, Stahl und Sturm ihrerseits, das Pflichtmandat loszuwerden - was das Gericht ablehnte. Daraufhin beantragte Zschäpe die Entpflichtung lediglich von Wolfgang Heer.

Einfach entlassen - das geht nicht

Da es sich bei den Anwälten um Pflichtverteidiger handelt, kann Zschäpe sie nicht einfach entlassen - und auch die Anwälte können nicht einfach hinschmeißen. Dafür gibt es sehr hohe juristische Hürden. Voraussetzung für eine Entpflichtung ist, dass das Vertrauensverhältnis nach Ansicht des Gerichts tatsächlich nachhaltig zerrüttet ist - und das hat das OLG bislang nicht so gesehen.

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Dem Vernehmen nach begründete Zschäpe ihren Entpflichtungsantrag gegen Heer damit, dass dieser sich dem Gericht gegenüber vorab kritisch zur geplanten Bestellung Grasels geäußert habe. Sie hatte Grasel deshalb kurz zuvor in der Gerichtsverhandlung ausrichten lassen, sie sei darüber nicht informiert und "befremdet" gewesen.

Zschäpe muss sich im NSU-Prozess als Mittäterin für sämtliche Taten verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft. Darunter sind zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Das Mammutverfahren hatte vor mehr als zwei Jahren, Anfang Mai 2013, begonnen. (dpa)