Karlsruhe. Es war ein Urteil mit Ansage: Das Aus für die “Herdprämie“ macht Schluss mit einer unsinnigen Regelung - und schwächt die Position der CSU.

Das Karlsruher Urteil zum Betreuungsgeld ist eine drastische Abfuhr für die Befürworter der umstrittenen Leistung – und damit in erster Linie für die CSU. Die Bayern hatten den von vielen als „Herdprämie“ geschmähten Zuschuss quasi im Alleingang in der Großen Koalition durchgesetzt. Nun haben sie die höchstrichterliche Bescheinigung, dass sie von dem Gesetz besser die Finger gelassen hätten.

Die Regelung sei „nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich“, so die Karlsruher Richter. Das heißt: Es gibt keinen Grund, dass die Bundesregierung überhaupt tätig wird mit einem Betreuungsgeld. Noch mehr: sie darf es in diesem Fall gar nicht. Deutlicher kann ein Urteil nicht ausfallen.

Es hatte an Warnungen nicht gefehlt, als die Prämie vor zwei Jahren gestartet wurde. Nicht nur das Verfahren wurde kritisiert, vor allem inhaltlich traf die CSU mit ihrem konservativen Prestige-Projekt auf Widerstand.

Mit dem monatlichen Zuschuss von 150 Euro pro Kind, so der Tenor der Ablehner, werde der fatale Anreiz geschaffen, das Kind nicht in die Kita zu schicken und damit von frühkindlicher Bildung abzuhalten. Gleichzeitig verfestige die Prämie das althergebrachte Familienbild, wonach Kinderziehung Frauensache sei. Tatsächlich sind fast 95 Prozent der Betreuungsgeld-Bezieher weiblich.

Doch die CSU hielt an dem Gesetz fest. Leidtragende dieser starrsinnigen Politik sind nun bundesweit über 450.000 Eltern, die sich inzwischen finanziell auf den staatlichen Zuschuss eingestellt hatten.
Walter Bau