Berlin. Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor E-Zigaretten und E-Shishas schützen. Dafür soll der Verkauf der Produkte verboten werden.

Sie schmecken nach Mango, Schokolade oder Kaugummi und gelten bei vielen Teenagern als "cool": Mehr als jeder zehnte Jugendliche hat schon mal E-Shishas oder E-Zigaretten geraucht - in manchen Schulklassen ist es bereits jeder Zweite.

Doch der vermeintlich harmlose Genuss kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Bundesregierung will deswegen jetzt den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige verbieten.

E-Zigaretten gelten nicht als Tabakwaren

E-Zigaretten gelten nicht als Tabakwaren und sind bislang frei verkäuflich. Eine neue Studie des Bundesamts für Risikobewertung zeigt jedoch, dass selbst nikotinfreie Produkte schädlich sind: Sie reizen die Schleimhaut, schädigen die Stammzellen der Lunge und können im schlimmsten Fall sogar Krebs auslösen.

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Podgornik, Marc-Andre WR
Von Marc-André Podgornik

Die Forscher warnen zudem davor, dass sich Kinder und Jugendliche auf diese Weise das Rauchen als Ritual angewöhnen könnten.

"Jugendschutz darf nicht gängeln", räumt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein. Doch bei den E-Shishas und E-Zigaretten sei die Schädlichkeit klar nachgewiesen. Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) zieht am selben Strang: "Das sind keine harmlosen Naschereien." Die neue Regelung soll so schnell wie möglich in Kraft treten.

Eltern und Lehrer machtlos

Die Länder hatten bereits ein Gesetz angemahnt. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte sich im vergangenen Jahr für ein Verbot des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige ausgesprochen. Der Konsum stelle eine ernsthafte Gefahr dar und könne ein "Tor zur Nikotinsucht" werden.

Der Bundeselternrat forderte die Regierung vor Wochen ebenfalls zu schnellem Handeln auf: Eltern und Lehrer seien im Prinzip machtlos, wenn schon Grundschulkinder die zuckersüßen E-Shishas am Kiosk kaufen könnten. Viele Schulen haben mittlerweile den Konsum der stiftförmigen, elektronischen Wasserpfeifen auf dem Schulgelände verboten.

Das geplante Verkaufsverbot wird über eine Änderung des Jugendschutzgesetzes erreicht und soll auch für den Versand- und Internethandel gelten: Käufer müssen künftig bei der Lieferung an der Haustür nachweisen, dass sie volljährig sind.