Berlin. . Der Bund der Steuerzahlen hat 16 Positionen benannt, die dringend korrigiert werden sollten, um die Bürger steuerlich zu entlasten.
Die geplante Steuerentlastung für Alleinerziehende löst eine Debatte über Verbesserungen auch für Millionen anderer Steuerzahler aus. Nicht nur bei den Freibeträgen für Single-Eltern sei die notwendige Anpassung über viele Jahre versäumt worden, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, dieser Zeitung. Auch Pauschalen etwa für Berufspendler, Sparer oder Behinderte müssten dringend erhöht werden - es geht um eine Entlastung in Milliardenhöhe, die die Regierung gern vermeiden würde.
Erst vergangene Woche hatten die Koalitionsfraktionen nach langem Ringen beschlossen, den Freibetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1908 Euro zu erhöhen; im Durchschnitt verringert sich die Steuerlast so um zusätzlich rund 150 Euro im Jahr. Zur Begründung verweist die Koalition darauf, dass der Freibetrag trotz Preissteigerungen seit 2004 nicht erhöht wurde. Die Zustimmung war bundesweit groß, auch Holznagel sagt: „Eine gute Nachricht, der Schritt war überfällig.“ Aber damit könne es nicht getan sein.
Entfernungspauschale für Berufspendler seit elf Jahren unverändert
Es gebe eine Vielzahl weiterer Freibeträge und Grenzen im Steuerrecht für Arbeitnehmer und Unternehmen, „die zum Teil seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden.“ In einer Analyse listet der Verband jetzt 16 solcher Positionen auf, die dringend korrigiert werden müssten. Die Anpassungen würden die Steuerzahler um fünf Milliarden Euro jährlich entlasten.
Auch interessant
So ist die Entfernungspauschale für Berufspendler seit 2004 nicht angehoben worden, sie liegt unverändert bei 30 Cent je Entfernungskilometer – obwohl die Preise für Benzin oder den öffentlichen Nahverkehr seitdem deutlich gestiegen sind. Der Steuerzahlerbund hält eine Anhebung auf 40 Cent für geboten. Pendler würden insgesamt über eine Milliarde Euro weniger Steuern im Jahr zahlen als heute.
Pauschbetrag für Arbeitszimmer seit bald 20 Jahren gleich
Die Pauschbeträge für Behinderte gelten seit 1975 unverändert, die Höchstgrenze für das Arbeitszimmer seit 1996, der Werbungskostenabzug etwa bei Renteneinkünften seit 1954. In allen Fällen seien Korrekturen erforderlich.
Der Steuerzahlerbund drängt auch auf eine Verbesserung beim Sparer-Pauschbetrag (801 Euro), der seit 2009 nicht erhöht wurde. Angehoben werden müsse zudem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro auf 1200 Euro – allein von diesem Schritt würden nach Expertenschätzung mindestens eine Million Steuerzahler profitieren, die Entlastung wird auf knapp eine Milliarde Euro geschätzt.
Regierung lehnt Mehrkosten ab
Mit dem Anliegen steht der Verband nicht allein. Der Bundesrat hatte schon vor zwei Jahren einen Vorstoß unternommen, unter anderem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Steuerboni für Behinderte zu erhöhen. Doch die Bundesregierung lehnte wegen der Mehrkosten ab, auch jetzt sind höhere Freibeträge kein Thema. „Die Regierung steht auf der Entlastungsbremse“, klagt Holznagel.
Ziel müsse aber nicht nur eine Anhebung von Pauschalen sein, sondern auch ihre regelmäßige Anpassung an die Inflation. „Da geht es nicht um den großen Reformwurf, sondern schlicht um mehr Netto bei den Bürgern“, sagt der Verbandspräsident.