Berlin. Nach monatelangen Diskussionen zwischen Union und SPD hat der Bundestag die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse verabschiedet.
In vielen deutschen Großstädten ist die Wohnungssuche kein Spaß. Mieten schnellen nach oben, bei Besichtigungen stehen Dutzende Interessenten Schlange - und wer die Wohnung bekommt, muss oft noch eine saftige Maklerprovision oben drauf zahlen. Auf solche Auswüchse zielt die umstrittene Mietpreisbremse von Justizminister Heiko Maas (SPD). Am Donnerstag ist sie vom Bundestag verabschiedet worden.
In Kraft treten sollen die neuen Regelungen voraussichtlich Mitte des Jahres. Wo die Mietpreisbremse greifen soll, können die Länder für fünf Jahre festlegen. Dafür sind bestimmte Gebiete als "angespannte Wohnungsmärkte" zu definieren. Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete dort künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Hohe Mietsprünge von 20 Prozent und mehr gibt es in begehrten Vierteln vieler Großstädte, aber auch in einigen Uni-Städten.
"Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden"
Justizminister Maas sagte: "Wohnen darf nicht zu einem Luxusgut werden." Die Bremse helfe, den rasanten Anstieg der Mieten an vielen Orten einzudämmen. "Mietpreise werden sich nicht mehr so einfach hochschaukeln können wie bisher."
In Zukunft habe zudem derjenige den Makler zu bezahlen, in dessen Auftrag der Vermittler tätig wird. "Die bisherige Praxis, dass der Makler für den Vermieter einen Mieter sucht und die Kosten dann auf den Mieter abwälzt, wird nicht mehr möglich sein."
Wie funktioniert die Mietpreisbremse? - Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wo gibt es Probleme auf dem Wohnungsmarkt?
Nicht überall explodieren die Mieten. In kleineren Gemeinden ist die Lage meist relativ entspannt. Und im bundesweiten Schnitt stiegen die Nettokaltmieten im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt um 1,5 Prozent. In begehrten Vierteln vieler Metropolen und Unistädte werden erschwingliche Wohnungen aber knapp. Laut Justizministerium lagen neu geforderte Mieten zum Beispiel in Hamburg und München um 25 Prozent über bestehenden Mieten, in Münster um 30 Prozent. Schwierig ist die Suche vor allem für Einkommensschwache und Familien. Das Ministerium geht davon aus, dass gut 4,2 Millionen der 21 Millionen Mietwohnungen in Deutschland in "angespannten" Märkten liegen.
Wie genau funktioniert die Mietpreisbremse?
Wenn eine Wohnung frei wird und der Eigentümer einen neuen Mieter findet, kann er die Wohnung nicht mehr beliebig teurer machen. Die künftige Miete darf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Was das heißt, ist im Mietspiegel einer Stadt nachzulesen. Kostet eine Wohnung bisher zum Beispiel 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter nur bis auf 6,60 Euro heraufgehen - auch wenn im Viertel schon viele Wohnungen für bis zu 9,00 Euro pro Quadratmeter einen neuen Mieter fanden. In welchen Gebieten die Bremse kommt, sollen die Länder festlegen können - für jeweils höchstens fünf Jahre.
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Welche Ausnahmen von der Bremse gibt es?
Das neue Instrument soll Preissprünge abmildern, den dringend nötigen Bau neuer Wohnungen aber auch nicht abwürgen. Die Beschränkung gilt deswegen nicht, wenn neu gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Neu meint: ab dem 1. Oktober 2014 - also dem Tag, an dem das Bundeskabinett die Pläne beschlossen hat. Keine Bremse gilt auch bei der ersten Vermietung nach Rundum-Modernisierung - also nach einer so umfassenden Auffrischung, dass sie etwa ein Drittel so teuer war wie ein vergleichbarer Neubau. Überhaupt können Eigentümer mindestens so viel verlangen, wie schon der Vormieter gezahlt hat. Sie müssen die Miete also nicht senken.
Was soll sich bei den Maklergebühren ändern?
Bislang schalten Vermieter gerade in Großstädten oft einen Makler ein, um ihre Wohnungen neu zu vergeben - und reichen die Kosten dafür gern an den neuen Mieter weiter. Künftig soll das Prinzip gelten: "Wer bestellt, bezahlt." Das heißt, in Zukunft muss derjenige für die Kosten aufkommen, der den Makler beauftragt hat.
Was sagen Mietervertreter, Hauseigentümer und Makler?
Der Mieterbund hofft, dass die neuen Regeln schnell greifen - auch wenn Ausnahmen die Bremswirkung abschwächten. Nötig wären nach Ansicht des Verbandes auch gesetzlich verankerte Sanktionen, wenn Vermieter trotzdem zu hohe Summen kassieren. Der Eigentümerverband Haus & Grund befürchtet eine Abschreckung von Investoren, dabei sollten Bauwillige doch ermuntert werden. Beliebte Stadtteile würden durch das Mieten-Limit auch nur noch attraktiver, ohne dass sich das Wohnungsangebot vergrößere. Der Immobilienverband Deutschland als Vertretung von Maklern beklagt, Mieter fielen als Auftraggeber künftig wohl komplett weg.
Ab wann gilt die Mietpreisbremse?
Nachdem Union und SPD monatelang über Details stritten, soll es nun schnell gehen: Am 27. März soll das Gesetz den Bundesrat passieren. In Kraft treten soll es voraussichtlich zum 1. Juni. Bereits ab April sollen die Länder aber die rechtlichen Voraussetzungen schaffen können, um die entsprechenden Gebiete auszuweisen - damit die Bremse bei Bedarf direkt ab 1. Juni greifen kann. Und mehrere Länder machen Tempo. Im Berliner Senat liegt die Vorlage dafür "schon in der Schublade".
Wann und wo wird die Mietpreisbremse in NRW umgesetzt?
Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse anwenden - wo genau, ist aber noch unklar. Die nötigen statistischen Daten müssten zunächst erhoben werden, sagte ein Sprecher des Bauministeriums. Erst im Anschluss können konkrete Städte benannt werden. Hamburg will die Bremse umsetzen, sobald das Verfahren auf Bundesebene fertig ist. (dpa)