Berlin. . Nach langem Streit hat die Koalition entschieden: Die Mietpreisbremse kommt, und Maklergebühren zahlt der Vermieter. Der Mieterbund beklagt Ausnahmen.
Die Große Koalition hat nach langem Tauziehen die geplante Stärkung von Mieterrechten besiegelt. Maklergebühren bei Wohnungsvermittlungen muss nach dem „Bestellerprinzip“ künftig in der Regel der Vermieter tragen, nicht mehr der Mieter. Zugleich sollen mehrere Millionen Haushalte beim Wohnungswechsel vor allem in Ballungsräumen von einer Mietpreisbremse profitieren: In ausgewiesenen Problemgebieten darf die Miete bei neuen Verträgen maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Das ist das wichtigste Ergebnis eines Koalitionsgipfels in der Nacht zum Mittwoch.
Auch um diesen Punkt gab es lange Streit. Die Union hatte Lockerungen etwa bei den Regelungen für Makler verlangte. Justizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte das Einlenken von CDU und CSU und meinte, in Zukunft werde nicht mehr die Zwangslage von Wohnungssuchenden ausgenutzt.
Der Deutsche Mieterbund sprach von einem „guten Signal“, auch wenn man sich schärfere Regelungen gewünscht habe. Es sei aber ein „großes Rätsel“, warum die Koalition so lange gestritten habe, sagte Mieterbund-Geschäftsführer Ulrich Ropertz.
Fragen zu Mindestlohn und Stromtrassen vertagt
Andere Konfliktpunkte wurden bei dem vierstündigen Treffen der Partei- und Fraktionschefs vertagt. So werden die Regeln für die Umsetzung des Mindestlohns bis Ostern auf verzichtbare Bürokratie überprüft, wie es Kanzlerin Angela Merkel (CDU) avisiert hatte – dabei geht es vor allem um die Pflicht von Arbeitgebern bestimmter Branchen, Arbeitszeiten zu dokumentieren.
Eine Lösung in de m von der CSU angezettelten Stromtrassen-Streit wurde auf Anfang Juli vertagt. Bisher legt sich CSU-Chef Horst Seehofer beim Bau von zwei geplanten Stromtrassen von Nord- nach Süddeutschland quer, er will mindestens eine der Trassen durch den Bau von Gaskraftwerken in Bayern überflüssig machen. Die SPD-Spitze kritisierte die Verzögerung als „ärgerlich“.
Mieterbund: Zu viele Ausnahmen – keine Sanktionen
Bei der Mietpreisbremse fiel der Union das Einlenken nicht schwer, denn sie hatte entscheidende Forderungen schon im Gesetzentwurf verankern können: So sind Neubauten und Wohnungen nach umfassender Modernisierung von der Mietdeckelung ausgenommen, um Investoren nicht abzuschrecken.
Weit mehr Mieter werden von der Änderung im Maklervertragsrecht profitieren: Künftig soll für die Maklergebühren das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ gelten. Vereinbarungen, mit denen Vermieter diese Kosten den Mietern aufladen, sind unzulässig.
Der Mieterbund erklärte, die Entscheidung sei überfällig, allerdings enthalte das Gesetz zu viele Ausnahmen. Zudem fehlten Sanktionen für Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, sagte Verbandsgeschäftsführer Ropertz.