Schwerin. Der NPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Paströs, ist wegen Volksverhetzung angeklagt. Paströs soll auf einer NPD-Veranstaltung von "Judenrepublik" gesprochen und im Zusammenhang mit türkischstämmigen Mitbürgern den Begriff "Samenkanonen" gebraucht haben.

Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat gegen den NPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Der Prozess soll vor dem Schöffengericht in Saarbrücken stattfinden. Am 15. Juli hatte der Landtag die Immunität des Abgeordneten auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben und damit den Weg für das Strafverfahren frei gemacht. Über die Zulassung der Anklage für eine Hauptverhandlung muss nun das Gericht entscheiden.

In der Tradition rechtsextremer antisemitischer Propaganda

Laut Anklage soll Pastörs am 25. Februar 2009 bei einer Rede auf einer Aschermittwochsveranstaltung der NPD in Saarbrücken-Schafbrücke Menschen jüdischen Glaubens und türkischer Herkunft böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt haben. Demnach sprach er von «der Judenrepublik» und gebrauchte im Zusammenhang mit türkischstämmigen Mitbürgern den Begriff «Samenkanonen».

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellte er mit diesen Formulierungen die betroffenen Bevölkerungsteile als minderwertig dar und stachelte zum Hass gegen diese auf. Der Begriff «Judenrepublik» stehe in der Tradition rechtsextremer antisemitischer Propaganda zur Zeit der Weimarer Republik und der darauf folgenden Diktatur. (ap)