Bad Oeynhausen. Die letzte Vorsitzende des im Mai 2008 verbotenen rechtsextremen Vereins «Collegium Humanum», Ursula H. aus Vlotho, ist am Dienstag vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden.

Bad Oeynhausen. Die letzte Vorsitzende des im Mai 2008 verbotenen rechtsextremen Vereins «Collegium Humanum», Ursula H. aus Vlotho, ist wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen (Kreis Minden-Lübbecke) sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die 80-jährige Angeklagte in einem Brief die Präsidentin des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, beleidigt hatte. Bei der Verurteilung wurde zudem eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung vom April 2008 mit einberechnet.

Präsidentin des Zentralrats der Juden beleidigt

Mit dem Brief von Ende Januar 2008 hatte die Angeklagte darauf reagiert, dass Knobloch ein Verbot des «Collegium Humanum» verlangt hatte. Sie hatte Knobloch in dem Schreiben unter anderem dazu aufgefordert, sich nicht «in innerdeutsche Angelegenheiten» einzumischen. Zudem hatte sie die Präsidentin des Zentralrates der Juden vor einem «neuen Pogrom» gewarnt, falls sie sich weiter für ein Verbot des «Collegium Humanum» einsetze. Überdies riet sie Knobloch, in ihr «Ursprungsland nach Innerasien» zu gehen, wenn es ihr in Deutschland nicht gefalle.

Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin hatte die Angeklagte zwar «ein bedrohliches Szenario» mit ihrem Brief geschaffen, die Präsidentin des Zentralrates aber nicht direkt bedroht. Allerdings spreche die Angeklagte Knobloch in dem Schreiben das Recht ab, sich zu gesellschaftlichen Themen zu äußern. Das seien eine Beleidigung und ein «Angriff auf die Ehre» Knoblochs, die auch durch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt werde. (ddp)