Düsseldorf. . Die Nebeneinkünfte der Politiker werden künftig offengelegt. Abgeordnete müssen jetzt die entsprechenden Daten vorlegen.

Der gläserne Landtagsabgeordnete in NRW rückt näher. Voraussichtlich ab Ende April können die Bürger erstmals in Euro und Cent nachvollziehen, für welche Gremienmitgliedschaften, Gutachten, Beratungs- oder Vortragstätigkeiten die 237 Parlamentarier neben ihrem Mandat entlohnt werden.

Nach Informationen dieser Zeitung hat Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD) die Politiker aufgefordert, entsprechende Informationen bis 31. März einzureichen. Sie sollen etwa vier Wochen später auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht und anschließend fortlaufend aktualisiert werden. Bei Ärzten, Anwälten oder Steuerberatern unter den Abgeordneten soll die Vergütung mit allgemeinen Bezeichnungen wie „Mandant 1“ oder „Patient 3“ abgebildet werden.

Ausgelöst wurde die neue Transparenz durch Steinbrücks Nebeneinkünfte

Hintergrund ist das neue Abgeordnetengesetz, das zum Januar in Kraft getreten ist. Danach müssen einmal im Jahr feste nebenberufliche Einkünfte in sieben Einkommensstufen von 1000 Euro bis 60.000 Euro und darüber hinaus in 30.000-Euro-Schritten veröffentlicht werden. Bislang wurden diese Nebenverdienste nur ab einer jährlichen Bagatellschwelle von 12.000 Euro vertraulich der Landtagspräsidentin angezeigt. Zudem sind monatlich in Euro und Cent sowie mit dem Namen des jeweiligen Vertragspartners oder Unternehmens Entgelte für Beratung, Aufsichtsratstätigkeiten, Gutachten und Vorträge zu benennen.

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Die Abgeordneten sollen mit dieser doppelten Veröffentlichungspflicht kontinuierliche oder punktuelle Interessenverknüpfungen für den Bürger transparent machen. Der Landtag hatte die Reform im Herbst 2014 mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP beschlossen. Ausgelöst wurde die Nebeneinkünfte-Debatte in NRW durch ein 2012 bekannt gewordenes 25.000-Euro-Honorar der Stadtwerke Bochum für einen Talkshow-Auftritt des früheren SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück.

Die monatlichen Diäten der Landtagsabgeordneten betragen 10.726 Euro brutto inklusive Altersvorsorgebeiträgen. Jeder vierte der Mandatsträger geht außerdem einer Nebentätigkeit nach.