Düsseldorf. Tierschützer und Jäger streiten um die Modernisierung des Jagdrechts in Nordrhein-Westfalen. Zu den Streitpunkten gehören das Abschussrecht für wildernde Haustiere sowie die Ausbildung von Jagdhunden, die zurzeit noch am lebende Wild erlaubt ist.

Die geplante Modernisierung des nordrhein-westfälischen Jagdrechts ist ein heißes Eisen - Tierschützer und Jäger ringen seit langem um die Balance. Umweltverbände verlangen eine ökologische Jagdrechtsreform.

Natur- und Tierschutzverbände fordern, die Liste jagbarer Tiere im neuen nordrhein-westfälischen Jagdrecht auf ein Minimum zu beschränken. Derzeit seien über 100 Tierarten auf der Liste, kritisierte der Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND), Holger Sticht, am Dienstag in Düsseldorf.

Nach dem Willen des BUND sollen es künftig nur noch sechs Paarhuferarten sein, die auch tatsächlich verzehrt und damit sinnvoll verwertet werden könnten. Das gelte für Rehe und Wildschweine, Rot-, Damm- und Sikahirsch sowie Mufflons. Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) will nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf für eine Jagdrechtsnovelle vorlegen. Er will die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Jagd modernisieren. Die Interessen von Tierschutz, Naturschutz und Waldwirtschaft sollen in Einklang gebracht werden.

Streit zieht sich seit Jahren hin

Schon seit über einem Jahr streiten Jäger und Tierschützer über die Ausgestaltung. Natur- und Tierschutzverbände haben am Dienstag eine Kampagne für eine ökologische Jagdrechtsreform vorgestellt. Dazu haben sie in einer Resolution zehn Eckpunkte formuliert.

Zu den offenen Fragen gehört neben der Liste der jagbaren Tiere auch die Ausbildung von Jagdhunden. Sie ist derzeit auch am lebenden Wild erlaubt. Außerdem steht das Abschussrecht für wildernde Haustiere zur Debatte. Der Landesjagdverband will an beidem festhalten - Tierschützer sind dagegen. (dpa)