Düsseldorf/Essen. . Eine 53-jährige Düsseldorferin hat in ihrem Haus mit 113 Pudeln zusammen gelebt. Ein Amtsrichter verurteilte sie jetzt zu 2100 Euro Strafe. Tierschützer wünschen sich strengere Gerichte - und setzen sich ein dafür, dass das sogenannte Animal Hoarding als Krankheit anerkannt wird.
Vor wenigen Wochen war es ein Mann in Berlin, der mit 140 Kleintieren, vor allem Mäuse, Hamster und Ratten, in einer Zweizimmerwohnung hauste. Eine Amtsärztin ließ die völlig verdreckten Tiere ins Tierheim bringen. Im Mai rettete der Tierschutz-Notruf knapp 90 Haustiere aus der Obhut eines offenkundig überforderten Halters in Bremen. Und das Verwaltungsgericht in Göttingen sorgte im April diesen Jahres dafür, dass einem Ehepaar untersagte wurde weiterhin mit 700 (!) Hunden, Kaninchen und Meerschweinchen unter einem Dach zu leben. Animal Hoarding heißt dieses Phänomen, das in vielen Fällen krankhafte Züge hat. Doch rechtlich ist das übermäßige Horten von Tieren kaum eingegrenzt, beklagen Tierschützer. Berichte darüber häufen sich.
So ist der Fall aus Düsseldorf exemplarisch für die Problematik: 2100 Euro Geldstrafe soll eine 53-jährige Frau zahlen, urteilte am Mittwoch ein Amtsrichter. Sie hatte mit 113 Pudeln in ihrem Einfamilienhaus gelebt. "Völlig verfilzt" seien die Tiere gewesen, verwahrlost, unterversorgt und zum Teil in viel zu enge Käfige eingepfercht, als eine Tierärztin des Veterinäramts die Frau im Juli 2011 besuchte. Zwei Tierheime nahmen die Pudel anschließend auf. Mit viel Hingabe und Geld wurde sie ärztlich versorgt, aufgepäppelt und später alle - so versichert eine Mitarbeiterin im Düsseldorfer Tierheim - an neue Halter vermittelt. Von einem "Happy End" mögen Tierschützer jedoch nicht reden.
Ab wann beginnt krankhaftes "Animal Hoarding"?
Vorschriften, wie Tiere zu halten sind, gibt es in Deutschland kaum. Das Tierschutzgesetz etwa gibt nur allgemeine Vorgaben. Weiterreichende Verordnungen gebe es nur für Hunde, Nutztiere und zum Thema Tierschlachtung. "Für Katzen und andere Kleintiere gibt es keine Vorgaben zur Haltung", erklärt ein Essener Amtstierarzt auf Anfrage.
Mit einer Checkliste versucht man beim deutschen Tierschutzbund in den Griff zu kommen, ab wann man überhaupt von "Animal Hoarding" sprechen kann, also dem Horten von Tieren zu deren Schaden: Werden mehr Tiere als durchschnittlich üblich gehalten? Das wären dann mehr als drei Hunde, drei bis vier Katzen und/oder "ca. 5 Nager" pro Halter. Ein weiteres Kriterium: Zeigt der Halter "trotz überdurchschnittlich hoher Tierzahl und zu geringem Raumangebot keine Einsicht, dass der Tierbestand reduziert werden muss"?
Vom Retter bis zum Ausbeuter - vier Typen von Tier-Hortern
Heidi Bernauer-Münz findet nicht, dass man Animal Hoarding anhand von Zahlen definieren kann. "Das Problem beginnt dort, wo ein Halter seine Tiere nicht mehr ausreichend versorgt und pflegt", meint die promovierte Tierärztin und Tierverhaltenstherapeutin: Weil es schlicht zu viele Tiere geworden sind. Weil man nicht mehr 'nein' sagen kann und immer neue Tiere aufnimmt. Weil man bei aller Tierliebe oder Mitleid das tatsächliche Leiden seiner Schützlinge aus dem Blick verliert oder nicht wahrhaben will. Weil man glaubt, den Tieren Gutes zu tun...
In der Forschung werden vier Typen von Tierhortern unterschieden, listet der Deutsche Tierschutzbund auf:
- "Übertriebene Pfleger" seien meist introvertiert, sozial isoliert und sehen Tiere als Menschen. Sie versuchen sich um sie zu kümmern, aber es wächst ihnen über den Kopf.
- Dann gibt es den Tierhorter, der sich als "Befreier" fühlt, das Tiere aufnehmen als Mission sieht und kein Tier ablehnen kann. Eine "starke aktive Sammeltendenz" charakterisiere den Typus "Retter/Befreier", der "Autoritäten vermeidet" und Weisungen "nicht befolgt".
- Fehlgeschlagene Geschäftsmodelle führten ebenfalls dazu, dass Tiere unter unzumutbaren Bedingungen gehalten werden: Der Züchter, der sich übernimmt und den Überblick über einen sich unkontrolliert vermehrenden Bestand verliert.
- Auch der Typus "Ausbeuter" sei verbreitet, sagt Tierschutzbund-Sprecher Marius Tünte: Aus Egoismus und übertriebenem Persönlichkeitsempfinden würden Tiere angeschafft, etwa um sich zum Beispiel als Betreiber eines "Gnadenhofs" hervorzutun. Das Schicksal der Tiere ist solchen Menschen allerdings egal.
Erstmals beobachtet und systematisch erforscht worden ist das "Animal Hoarding" in den USA. Zumeist sind Frauen betroffen, vielfach stehen sie kurz vor dem Rentenalter, leben meist zurückgezogen ohne Partner oder Angehörige und nehmen zum Großteil gar nicht wahr, dass sie ein Problem haben. Die zwischen 1997 und 1999 ermittelte Statistik listet auf, dass sich durchschnittlich 39 Tiere in einer Tierhorterwohnung fanden, überwiegend Katzen oder Hunde. In 69 Prozent der Fälle waren die Wohnungen verdreckt von Exkrementen, in 80 Prozent der Fälle fanden sich dort auch kranke Tiere und Kadaver.
Tierhorten ist schlimmer als Messie-Verhalten
Tierschützer wie Heidi Bernauer-Münz, die sich in der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz engagiert, fordern angesichts dieser Erkenntnisse, dass das Tierehorten in Deutschland wie in den USA auch als Krankheit anerkannt wird. Damit man den Menschen helfen kann - und letztlich auch die Tiere schützt.
Bernauer-Münz vergleicht das Tierehorten mit dem Messie-Syndrom und sieht deutliche Parallelen - mit einem Unterschied: "Animal Hoarding ist schlimmer als Messie-Verhalten, weil dabei auch Tiere aktiv leiden." So seien Hunde zwar Rudeltiere, doch das Leben auf engstem Raum ohne Auslauf und Licht, wie im Fall der 53-jährigen Düsseldorferin, fügt ihnen Leid zu, selbst wenn Hunde psychisch oft sehr viel 'verdauen' könnten: "Tiere tragen einen Schaden davon, sie sind nicht mehr die, die sie Kraft ihrer Genetik und in einer normalen Umgebung hätten sein können", meint Bernauer-Münz.
Tierhaltungsverbote lassen sich leicht umgehen
In diesem Zusammenhang würde sich die Tierärztin auch deutlich schärfere Gerichtsurteile wünschen, so wie etwa in Bochum Ende vergangenen Jahres: Eine 62-jährige Frau hatte dort 50 Katzen in ihrer Wohnung verwahrlosen lassen. Das Gericht sprach neben einer Geld- auch eine Bewährungsstrafe aus.
In Düsseldorf verurteilte das Amtsgericht die Pudel-Horterin zu 2100 Euro Strafe. Das dürfte kaum der Abschreckung dienen, glauben Tierschützer: "Gerichte sollte in solchen Fällen viel schneller ein Tierhaltungsverbot aussprechen", sagt Heidi Bernauer-Münz. Jedoch räumt Marius Tünte vom Tierschutzbund ein, dass solche Verbote leicht umgangen werden können.
Behörden sollten sich vernetzen
Mit einem Umzug über die nächste Landesgrenze hätten sich schon einige verurteilte Tierhorter in Deutschland einem Verbot entzogen. Der Grund: "Tierschutz ist Ländersache", sagt Marius Tünte. Schon der Wegzug aus dem Bezirk einer Veterinärbehörde reiche, um einer genaueren Beobachtung durch Amtsärzte zu entgehen.
Nicht ohne Grund plädieren Tierschützer dafür, dass sich die Veterinärbehörden endlich vernetzen. Und wird ein Fall von "Animal Hoarding" entdeckt, wünscht man sich nicht nur beim Tierschutzbund, "dass dann auch das örtliche Gesundheitsamt eingeschaltet wird". Dazu aber brauche es auch eine aufmerksame Umgebung. Beim Tierschutzbund rät man da zu ganz einfachen Dingen: "Wenn es in einer Wohnung stark nach Tieren riecht, dann stimmt da was nicht!"