Leipzig. Das Verbot des rechtsextremen Vereins "Collegium Humanum" ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damit die Sichtweise des Bundesinnenministeriums. Die Richter sahen in den Aktivitäten der Verbindung eine "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus".

Der rechtsextreme Verein «Collegium Humanum» (CH) und seine Unterorganisation «Bauernhilfe» bleiben verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vom vergangenen Jahr. Das CH leugne und verharmlose systematisch «die eindeutig erwiesene geschichtliche Tatsache des Genozids an den deutschen und europäischen Juden», erklärte das Gericht zur Begründung. Dies erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zugleich versuche der Verein, die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands zu untergaben.

Schäuble hatte den Verein im Mai 2008 verboten

Das Bundesverwaltungsgericht folgte damit Schäubles Argumentation. Der Bundesinnenminister hatte die Verbote vom Mai 2008 damit begründet, dass der 1963 gegründete Verein «Internationale Studienwerk Collegium Humanum» mit Sitz im nordrhein-westfälischen Vlotho sich gegen Demokratie und Gesetz richte.

CH-Chefin Haverbeck-Wetzel und weitere Autoren leugneten und verharmlosten in der Vereinszeitschrift den Holocaust und seien wegen mehrerer dieser Beiträge bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden, führten die Leipziger Richter aus. Haverbeck-Wetzel glorifiziere Nazi-Größen, propagiere eine Vorbildfunktion des Nationalsozialismus und verbreite antisemitische Thesen. «Dies alles geschieht in der Absicht, die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend zu untergraben», erklärte das Bundesverwaltungsgericht.

Einen Eilantrag des Vereins gegen das Verbot hatte das Bundesverwaltungsgericht im August 2008 bereits als unbegründet abgewiesen. Zu der Verhandlung am Mittwoch waren rund 150 Sympathisanten des Vereins erschienen, vor dem Gericht protestierten rund 50 Linke gegen Neonazis. (afp/ddp)