Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch über das Verbot der rechtsextremen Vereinigung "Collegium Humanum". Das Bundesinnenministerium hatte im Mai 2008 den Verein aus Vlotho verboten, weil dieser die NS-Gewaltherrschaft verherrliche und den Holocaust leugne.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwochmorgen über das Verbot zweier rechtsextremistischer Vereine. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte im Mai vergangenen Jahres das «Collegium Humanum» und seine Teilorganisation «Bauernhilfe» verboten, weil von beiden eine Gefahr für den Rechtsstaat ausgegangen sei. Es handele sich um «organisierte Holocaust-Leugner», die antisemitische Propaganda verbreitet hätten. Einen Eilantrag beider Vereine hatte das Bundesverwaltungsgericht im August 2008 abgelehnt.
Kaderschmiede für Rechtsextremisten
Beide miteinander verflochtenen Vereine wurden seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet, als eine ihrer Führungsfiguren gilt der Holocaust-Leugner und Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler. Das 1963 gegründete «Collegium Humanum» (CH) gilt als Kaderschmiede für Rechtsextremisten unterschiedlicher Ausrichtung. In seinem Schulungszentrum in Vlotho wurde 2003 der «Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten» (VRBHV) gegründet, als Teil einer von Mahler initiierten Kampagne zur Rehabilitierung verurteilter Holocaust-Leugner. Der VRBHV wurde zusammen mit den beiden Vereinen verboten, deren Verbot nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird.
Vereinsverbot
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat die Vereine «Collegium Humanum» und «Bauernhilfe» am 7. Mai 2008 verboten. Vereinsverbote sind nach Artikel 9 des Grundgesetzes möglich, wenn der Zweck oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Sie werden in Paragraf 3 des Vereinsgesetzes geregelt.
Ein solches Verbot führt zur Auflösung des Vereins, das Vermögen wird beschlagnahmt. Das Verbot spricht bei Vereinen, deren Organisation und Tätigkeit sich auf ein Bundesland beschränken, die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde aus, bei Vereinen, die sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstrecken, ist das Bundesinnenministerium zuständig.
Mit dem Verbot ist den Vereinen jede Betätigung sowie die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Ihr rechtsextremistisches Gedankengut verbreiteten die Vereine nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Internet, in Druckerzeugnissen und in dem Schulungszentrum in Vlotho, wo sich Holocaustgegner aus dem gesamten Bundesgebiet getroffen hätten.
Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus
Laut Satzung sieht sich das «Collegium Humanum» als Einrichtung des freien Geisteslebens mit dem Schwerpunkt der Bildung im umfassenden Sinn. Nach Einschätzung des Innenministeriums läuft der Verein allerdings nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider. Seine Vorsitzende und andere seiner Mitglieder leugneten systematisch den Holocaust und seien auf Grund von Beiträgen in seinem Publikationsorgan rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegenüber der er eine aktiv kämpferische Haltung einnehme. Er weise eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf.
Die «Bauernhilfe» hat sich laut Satzung die Förderung des ökologischen Landbaus in Theorie und Praxis zum Ziel gesetzt. Nach Ansicht des Innenministeriums handelt es sich aber um eine Teilorganisation des «Collegium Humanum». (ap)