Detmold. Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung sind das Urteil im Missbrauchsprozess von Lügde. Richterin will Verfahren „nicht erneut durchleben“.

Selbst dem Gericht fällt es schwer, in Worte zu fassen, was über Jahre hinweg auf dem Campingplatz von Lügde geschah. „Abscheulich“, heißt es in der Urteilsbegründung, „ekelhaft“, „widerwärtig“, „monströs“, später noch „infam“ und „perfide“. Richterin Anke Grudda versucht es, aber sie scheitert: „Die Begriffe erscheinen alle nicht ausreichend.“ Weil sie Kinder und Jugendliche mehr als 450-mal sexuell missbrauchten, müssen zwei Männer 13 und 12 Jahre in Haft – und danach in Sicherungsverwahrung bleiben.

Schon die pure Zahl sei furchtbar, sagt Grudda, nur: „Leider nichts Außergewöhnliches.“ Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen sei in Deutschland „bittere Realität“ und Lügde keine Ausnahme. „Es ist die Art und Weise, die hier so fassungslos macht.“

Täter von Lügde fügten Kindern unermessliches Leid zu

Die Vorsitzende erspart der Öffentlichkeit die schmutzigen Details, die das Landgericht Detmold an zehn Verhandlungstagen angehört und auf Filmen und Fotos auch angesehen hat - meist hinter verschlossenen Türen, um die Opfer zu schützen. Nur so viel: „Oralverkehr, Analverkehr, Vaginalverkehr.“ Mit Kindern, 32 kleinen Kindern, 24 Mädchen und acht Jungen, manche waren erst vier Jahre alt. Ein junges Mädchen im eng besetzten Zuschauerraum trägt am Tag des Urteils einen Pullover mit einem einzigen Wort auf dem Rücken: „Klein“.

Anke Grudda nennt keine Namen, nicht, was dem einzelnen Opfer geschah, aber eigentlich, sagt sie, sei es „angebracht, alle Namen zu nennen“, jedes Kind mit seiner Persönlichkeit, mit seiner Geschichte, mit dem „unermesslichen Leid, dass Sie ihm zugefügt haben“. Mit seiner belasteten, „vielleicht sogar zerstörten Kindheit“. Aber die Richterin spricht die Namen der Täter aus, immer wieder, sie spricht sie an: „Wir haben leider nicht den Eindruck, dass Ihnen auch nur ansatzweise bewusst ist, welche schwere Schuld Sie auf sich geladen haben.“

Anwalt: „Ich kann ihm keine Reue einreden“

Andreas V., der 56-Jährige, blickt ausdruckslos zurück, das hat er immer getan an den Verhandlungstagen seit Ende Juni. Er bewegt sich nicht, er guckt nach vorn aus tiefliegenden Augen, seine Wangen sind grau und eingefallen. Mario S., 34, schaut auf seine Hände, den Kopf tief gesenkt. Manchmal knetet er seine Finger.

„Ich kann“, sagt Anwalt Johannes Salmen später über seinen Mandanten V., „ihm keine Reue einreden.“ Reue für all die vielen Male, in denen er Kinder in seinem Wohnwagen auf dem Campingplatz im ostwestfälischen Lügde zum Sex zwang, sie unter Druck setzte und alles filmte – fast dreihundert Mal und wohl mehr als zehn Jahre lang

Hemmschwelle der Täter sank bis zum Realitätsverlust

Dass niemand etwas gemerkt haben will? Es ist nicht an der 3. Strafkammer in Detmold, darüber zu urteilen. Aber es gab ja Hinweise, von Kindern, ans Jugendamt, bei der Polizei.

„Zu Ermittlungen kam es nie“, bemerkt Anke Grudda und erzählt von dem Mädchen, das sich im Herbst 2018 schließlich seiner Mutter offenbarte und damit den Prozess ins Rollen brachte. „Erzähl nicht so einen Scheiß“, das sei die erste Reaktion gewesen. Dass niemand den Kindern glaubte, habe dazu geführt, dass die Hemmschwelle der beiden Männer „bis zum Realitätsverlust gesunken“ sei, dass sie ihr „widerwärtiges Treiben über Jahre hin fortsetzen konnten“. Dass Kinder sich bis heute schuldig fühlten, weil sie ihre Freunde nicht schützten.

Denn sie alle waren Lockvögel für immer neue Opfer, die V. auf den Campingplatz lockte, dort „in seine Gewalt brachte“. Allen voran seine eigene kleine Pflegetochter. Ein Kind, das als einziges keine Familie hatte, in die es sich hätte retten können. Das vor Gericht vor Anspannung und Scham nicht mal seinen eigenen Namen zu nennen vermochte. Eine Achtjährige, die versucht haben soll, ihre beste Freundin aus den Fängen des Pflegevaters zu holen.

Das perfide System von „Onkel Addy“

Der schuf ihnen laut Gericht ein „Kinderparadies“, mit Geschenken, Ausflügen, Süßigkeiten, mit „der Aufmerksamkeit, die sich jedes Kind wünscht“. Nur abends im Wohnwagen, das erzählte ein Mädchen im Gericht, „hat er dann alles verdorben“. Er habe sich die Kinder „gefügig gemacht“, sagt Grudda, ihr Recht mit Füßen getreten, indem er sich als Vaterfigur und Freund inszenierte. „Die Kinder haben Sie geliebt und Ihnen vertraut.“ Die Richterin nennt die Masche von „Onkel Addy“ ein „perfides System“, er habe die Kinder „auf abstoßende Weise manipuliert“.

Auch Mario S. zwang die Kinder ins Bett, lockte mit Spielzeugheften, Keksen oder Eis für orale Befriedigung, drohte mit Geistern oder mit dem Heim. „Das ist doch Erpressung, oder?“, soll ein Kind später gefragt haben. „Sie haben Ihre Kinderliebe nach außen zur Schau getragen, aber sie war nur Fassade für ihre pädophilen Neigungen“, wirft die Richterin den Angeklagten vor. „Es ging Ihnen nie um die Kinder, nur um sich selbst.“ Die Opfer selbst seien zum Teil so jung, so klein gewesen, „die konnten gar nicht einordnen, was da mit ihnen geschah“. Die emotionale Bindung hätten die Männer schamlos ausgenutzt. Ganz hinten im Saal fließen stille Tränen.

Richterin wirft Tätern Verhöhnung der Opfer vor

Das alles, sagt Richterin Grudda, sei „durch nichts zu rechtfertigen und zu entschuldigen“. Zu behaupten, die Kinder hätten „Spaß gehabt“, wie in einem Film behauptet wurde und wie ein Angeklagter bei der Gutachterin erzählte, sei „nicht nur eine erbärmliche Ausrede, sondern eine Verhöhnung der Opfer“. Die Angeklagten hätten sich bewusst über die Schmerzen der Kinder hinweggesetzt, ihr Leid sei ihnen gleichgültig gewesen. Kurz deutet die Richterin an, was dieses Leid bedeutet: Von Schlaflosigkeit, Angstzuständen, Alpträumen berichtet sie, von Familien, die zerbrachen, nachdem alle Geschwister missbraucht wurden, von zwei Opfern, die inzwischen selbst zu Tätern geworden sind.

Das Gericht hat einige dieser Geschichten gehört, obwohl das nach den Geständnissen am ersten Prozesstag nicht mehr nötig gewesen wäre. Die Kammer habe möglichst viele Betroffene persönlich kennenlernen wollen, begründet Grudda, man habe ihnen vor allem zeigen wollen: „Wir nehmen euch ernst, wir hören euch zu, wir glauben euch.“ Die Kinder, die sich trauten, seien sehr angespannt gewesen. Für eines war es „die größte Angst, vor Gericht weinen zu müssen“, ein anderes habe gefragt: „Komme ich jetzt ins Kindergefängnis?“

Kammer hat an Sicherungsverwahrung „überhaupt keinen Zweifel“

Doch trotz der Geständnisse: Die Kammer glaubt nicht, dass V. und S. aufrichtig bereuen. Der Ältere habe emotionslos gewirkt, sagt Dudda, möglicherweise „bewusst abgeschaltet, um sich seinen Taten nicht zu stellen“. Der Jüngere, der sich anfangs persönlich äußerte, habe das wohl nicht aus Überzeugung getan. „Ihre Betroffenheit galt nur Ihnen selbst, nicht den Kindern.“

Dass keiner der beiden nach Absitzen der Strafe freikommt, sondern in Sicherungsverwahrung bleiben soll, daran hat die Kammer „überhaupt keinen Zweifel“. Zu eindrucksvoll hat die psychiatrische Gutachterin geschildert, wie gefährlich die Männer sind, wie tief verwurzelt ihre Neigung zum Kindesmissbrauch. Das Selbstwertgefühl von V., wiederholt Dudda, baue darauf auf, sich an den Schwächsten zu vergehen. Für den selbstbezogenen und unehrlichen S. seien die Kinder austauschbar, ihm fehle jede Empathie.

Verteidiger rät Verurteiltem nicht zu Revision

Mit dem Urteil blieb das Gericht nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für V. 14 Jahre Haft gefordert hatte. Die Höchststrafe hätte bei 15 Jahren gelegen. Warum die Kammer weniger verhängte, erklärt Grudda eindrücklich: Man müsse das Geständnis von Rechts wegen strafmildernd anrechnen, aber auch, damit künftige Angeklagte ihre Taten eingestehen und so die Opfer davor bewahren, vor Gericht aussagen zu müssen.

Nach nur zehn Tagen und einer Dreiviertelstunde ist der Prozess damit zu Ende. Aber noch nicht wirklich vorbei: „Jeder hat ganz furchtbare Bilder im Kopf“, sagt Richterin Grudda, „die er vielleicht ein Leben lang mit sich tragen wird.“ Das ahnt auch Roman von Alvensleben, Anwalt des Mädchens, dessen Mutter Anzeige erstattete. „Wir machen hier heute einen Strich drunter, aber wir werden das lange nicht vergessen.“

Nicht einmal der Verteidiger des Hauptangeklagten mag dem Urteil widersprechen. „Es ist sehr gut begründet“, sagt Johannes Salmen, der für seinen eigenen Mandanten zwölf Jahre Haft gefordert hatte. Er werde V. sicher nicht zu einer Revision „überreden“. Eine Neuauflage des Verfahrens in zweiter Distanz wünscht sich auch die Vorsitzende Richterin Grudda nicht: „Niemand möchte dieses Verfahren erneut durchleben.“