Hamm. Ein Autofahrer ist beim freien Fahren auf dem Nürburgring mit seinem Pkw verunglückt. Die Versicherung muss trotz Vollkasko-Schutz nicht zahlen.

Geschwindigkeit, röhrende Motoren und glühender Asphalt: Einmal Rennfahrer zu sein ist der Traum vieler erwachsener Männer. Ob das eigene Auto aber bei Unfällen versichert ist, sollte der Hobby-Rennfahrer vorher checken. Denn trotz Vollkasko-Schutz hat das Oberlandesgericht Hamm nun bestätigt, dass die Versicherung im Falle eines Iserlohners nicht zahlen muss. Der Mann war bereits im Juni 2015 mit seinem Ford Focus auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt. Den Schaden von etwa 8.200 Euro forderte er erfolglos von seiner Versicherung.

Zusätzliches Risiko bei Rennfahrten wird nicht gedeckt

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Der Versicherer argumentierte, dass das „Freie Fahren“ auf der Rennstrecke nicht von der Versicherung gedeckt werde. Im Vertrag des Iserlohners schließe eine Klausel sogenannte „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken“ vom Versicherungsschutz aus. Der Unfallfahrer klagte dennoch, weil die Rennstrecke vorher als mautpflichtige Einbahnstraße ausgewiesen worden sei. Deshalb habe er auch keine Touristenfahrt unternommen.

Das Gericht aber wertete seine Spritztour als Touristenfahrt, von der selbst der Betreiber des Nürburgrings sprach. Denn auch außerhalb der Rennzeiten sei die Strecke nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Dass die Versicherung das zusätzliche Risiko nicht decken wolle, hätte der Unfallfahrer erkennen müssen, weshalb er keinen Anspruch auf Schadenszahlungen hat. (memo)