Berlin. . Für Millionen Menschen, die in einer privaten Krankenversicherung sind, werden immer neue Beitragserhöhungen zum Problem – und vor allem viele ältere Menschen sind davon betroffen. Der Wechsel des Tarifs beim Versicherer ist zwar möglich, aber auch kompliziert. So klappt der Wechsel.

Die Rente von Angelika P. wird nicht sonderlich üppig ausfallen. Und davon muss sie einige Hundert Euro im Monat für die private Krankenversicherung aufbringen, in die sie während der schon lange geschiedenen Ehe mit einem Beamten geraten war. Nun steigen die Beiträge zur Versicherung regelmäßig stark an.

„Ich weiß nicht, ob ich das noch bezahlen kann“, sagt sie und sucht nun nach einer Möglichkeit, zu sparen. Denn zurück in die gesetzliche Krankenversicherung darf die Angestellte nicht, weil sie älter als 55 Jahre ist. So bleibt ihr nur ein Tarifwechsel. Geht das?

Bis zu 500 Euro im Monat eingespart

„Ein Versuch lohnt sich auf jeden Fall“, sagte der für Patientenschutz zuständige Experte der Hamburger Verbraucherzentrale, Christoph Kranich. Ein Wechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens spart häufig mehrere Hundert Euro Beitrag ein, ohne dass sich das Leistungsangebot damit auch zwangsläufig verschlechtert.

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Die Unternehmen müssen die Wahl eines anderen Tarifs zulassen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Dagegen raten Fachleute von der Kündigung beim alten und einem neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab. Denn in diesem Fall verlieren die Versicherten die angesammelten Altersrückstellungen, die für eine begrenzte Steigerung der Beiträge im Alter sorgen.

Erhebliches Spartpotenzial beim Tarifwechsel

Eine Umfrage der Stiftung Warentest ergab ein beträchtliches Sparpotenzial durch einen Tarifwechsel. Zwischen 100 Euro und 500 Euro weniger im Monat kamen dabei jeweils zusammen.Doch nur jeder zehnte Wechsel verlief ohne Probleme. Die Versicherungen haben kein Interesse an günstigeren Angeboten. Daher halten sie sich mit Hinweisen und Angeboten gerne zurück. Es bedarf schon eines gewissen Durchhaltevermögens, um im Alleingang ein besseres Leistungspaket für sich herauszuholen.„

Es gibt über alle Vertragsangebote hinweg betrachtet mehr als 700 Grundkriterien“, erläutert Harald Leissl, Chef der Delegare AG, die im Internet das Beratungsportal Beitragsoptimierung24 betreibt. Dabei geht es um Leistungen wie das Einbettzimmer im Krankenhaus, den Zahnersatz, die Psychotherapie oder die Logopädiebehandlung nach einem Schlaganfall. „Der Laie kann die Unterschiede der Tarifbedingungen nicht feststellen“, stellt Leissl fest.

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Deshalb haben sich bundesweit Beraterfirmen niedergelassen. Sie verhelfen den Versicherten zu einem neuen Tarif – und lassen sich dies auch gut bezahlen. Doch Vorsicht ist hier angebracht. Die Honorare hängen in der Regel von der Einsparung ab, von der die Berater in der Regel zwischen fünf und zwölf Monatsersparnisse einfordern. Ins Gerede gekommen sind die Firmen durch schwarze Schafe unter ihnen. Da ihre Vergütung von der Höhe der Ersparnis abhängt, drängen diese ihre Kunden in möglichst billige Tarife, was mit einem erheblichen Verlust an eigentlich erwünschten Versicherungsleistungen einher gehen kann.

Auf gleichwertiges Angebot achten

Erhöht sich zum Beispiel der Selbstbehalt deutlich, sinkt der Beitrag enorm. Dabei könnte der Kunde doppelt zahlen. Erst dem Berater mehr Honorar, dann immer wiederkehrend einen höheren Eigenanteil. Auf ein gleichwertiges Angebot beim neuen Tarif legen Berater wie die Hamburger Firma Widge oder Leissls Firma wert. Beitragsoptimierung24 hat auch deshalb ein anderes Vergütungssystem aufgebaut, das sich am tatsächlichen Erfolg eines Wechsels orientiert. Eine Beratung bieten auch einige Verbraucherzentralen an. Sie ist deutlich preiswerter. „Bei uns kostet eine 45-minütige Beratung 50 Euro“, sagt Kranich. Am Ende erhält der Verbraucher drei Tarifvorschläge für sein Versicherungsunternehmen.

Den Wechsel leiten die Kunden dann selbst in die Wege. Das aber geht nach Einschätzung der Stiftung Warentest nicht immer reibungslos vonstatten. Warentest rät trotzdem allen langjährig Versicherten, sich über einen alternativen Tarif zu informieren. Man solle schriftlich nach Tarifen für einen Wechsel nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes fragen und auf einer schriftlichen Antwort dazu bestehen. Bleibt eine Antwort aus, können sich die Kunden bei der Bundesfinanzaufsicht oder dem Ombudsmann Private Krankenversicherung beschweren.