Auch ältere oder kranke Menschen können den Tarif wechseln. Sie müssen von der Versicherung mit ihrem ursprünglichen Gesundheitszustand in den neuen Tarif einbezogen werden.

Mitunter wird mit happigen Risikoaufschlägen gedroht. Doch das gilt nur für Mehrleistungen im Vergleich zum alten Vertrag. Ein Ausschluss der Mehrleistung verhindert die Zuschläge. Eine neuerliche Gesundheitsprüfung darf sich nur auf neu vereinbarte Leistungen beziehen.