Khartum. Der Fall hatte weltweit für Entsetzen gesorgt: Im Sudan war eine Frau zum Tode durch erhängen verurteilt worden, weil sie sich angeblich vom islamischen Glauben abgewandt und einen Christen geheiratet hatte. Im Gefängnis gebar sie ein Kind - in Ketten. Nun wurde das Urteil aufgehoben.

Ein sudanesisches Berufungsgericht hat am Montag die Freilassung einer wegen Abfalls vom Islam zum Tode verurteilten Christin angeordnet. Die Richter hätten das Todesurteil aufgehoben, berichtete die Sudan News Agency. Der Fall der 27-jährigen Mariam Jahia Ibrahim Ischag hatte international Aufsehen erregt.

Das Al-Hadsch-Jusif-Gericht in Khartum hatte Mitte Mai angeordnet, die Frau wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit (Apostasie) zu hängen. Sie könne dem nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre, hieß es. Wenige Wochen später hatte Ischag im Gefängnis eine Tochter zur Welt gebracht - ohne medizinische Hilfe und in Fußketten.

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Ehe nicht anerkannt

Ischags Vater ist Muslim, die Mutter eine orthodoxe Christin aus Äthiopien. Die Frau war wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden und hatte einen Christen geheiratet. Diese Verbindung wurde im Sudan nicht anerkannt, so dass der während des Verfahrens schwangeren Frau wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs auch 100 Peitschenhiebe drohten.

Nach der im Sudan geltenden Scharia - der islamischen Rechtsprechung - wird jeder als Muslim betrachtet, der mindestens ein muslimisches Elternteil hat. (dpa)