Landsberg. Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Uli Hoeneß hat am Montag seine Haftstrafe angetreten. Das teilten die Anwälte des Fußballmanagers mit. Im März war der 62-Jährige wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Zweieinhalb Monate nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ist Deutschlands prominentester Steuersünder jetzt im Gefängnis: "Ulrich Hoeneß hat heute die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe in der JVA Landsberg angetreten", teilten seine Anwälte am Montag in München mit. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung online über den Haftantritt des 62-Jährigen berichtet.
Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Fußball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Seine Selbstanzeige vom Januar 2013 wertete das Gericht als unzureichend.
Erst mal im geschlossenen Vollzug
Einen Tag nach dem Urteilsspruch erklärte Hoeneß, er werde die Haftstrafe akzeptieren und auf eine Revision verzichten. Daraufhin ließ auch die Staatsanwaltschaft die Revision fallen. Hoeneß trat zudem als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern zurück.
Zunächst muss Hoeneß seine Strafe im sogenannten geschlossenen Vollzug absitzen. Der offene Vollzug beginnt üblicherweise 18 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende. Hoeneß könnte bei guter Führung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden, also nach zwei Jahren und vier Monaten. Das wäre im Herbst 2016.
Kritik an Medientermin in der JVA Landsberg
Zieht man davon die 18 Monate ab, dürfte Hoeneß bereits nach rund 10 Monaten geschlossenem Vollzug, also im nächsten Frühjahr, mit spürbar gelockerten Haftbedingungen rechnen. Ausgang, Urlaub und Freigang würden dazugehören. Freigänger kehren abends in die Zelle zurück. Tagsüber gehen sie in relativer Freiheit einer geregelten Arbeit nach.
Hier sitzt Uli Hoeneß seine Strafe ab
Hoeneß war juristisch gegen die Verbüßung der Haft im Gefängnis von Landsberg am Lech vorgegangen. Er sah seine Privatsphäre verletzt, weil die Justiz Ende März mehr als 150 Journalisten das dortige Gefängnis gezeigt und sogar Haftzellen geöffnet hatte. Außerdem befürchtete der prominente Gefangene, dass Mithäftlinge oder Justizbeamte Details vom Alltag hinter Mauern des ehemals wohl mächtigsten Mannes im deutschen Fußball ausplaudern könnten. Der Antrag von Hoeneß auf Absitzen der Haftstrafe in einem anderen Gefängnis wurde aber offensichtlich abgewiesen.
Ex-Häftling wollte Hoeneß erpressen
Den Medientermin in Landsberg hatte auch Ministerpräsident Horst Seehofer mit Verweis auf die Privatsphäre von Hoeneß kritisiert und dafür seinen Justizminister Winfried Bausback (beide CSU) gerüffelt.
Mitte Mai wurde bekannt, dass ein ehemaliger Häftling Hoeneß zu erpressen versuchte. Der Mann hatte dem 62-Jährigen mit Problemen im Gefängnis gedroht. Bei der geplanten Geldübergabe wurde er gefasst. (dpa)