Essen. . Die Sommerferien sind bei Schülern eine beliebte Zeit, um das Taschengeld aufzubessern – mit einem Ferienjob. Doch manche Firmen nutzen die Unerfahrenheit der jungen Leute aus. Außerdem sollten Minderjährige noch weitere Haken beachten. Sie dürfen beispielsweise nicht jeden Job annehmen.

Leicht war sie nicht, die erste Jobsuche. Nun aber ist die 16-jährige Schülerin zufrieden. Sie hat eine Arbeit für drei Wochen in den Sommerferien gefunden: Kellnern in einem Biergarten. Damit scheint das Taschengeld für die nähere Zukunft gesichert, auch der geplante Trip mit der Freundin an die Cote d’Azur. Wie aber findet man als Jugendlicher einen Ferienjob, und was gilt es zu beachten?

Bald kommen die Sommerferien. Am 7. Juli gehen sie in Nordrhein-Westfalen los. Wenn sie sich erstmals für kurze Zeit auf dem Arbeitsmarkt umschauen, steht für viele Jugendliche das Geld im Vordergrund. Aber auch andere Motive spielen mit: das Interesse zu erfahren, wie es im wirklichen Leben zugeht, der Wunsch, sich auszuprobieren.

Dazu gibt Heinz-Jürgen Guß einen Rat. Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Essen ist er für Aus- und Weiterbildung zuständig. Guß sagt: „Wir empfehlen jungen Leuten, Ferienjobs auch zur Berufsorientierung zu nutzen.“ Ein Ferienjob kann dann eine Kombination sein aus Taschengeld-Beschaffung und Praktikum.

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Denn die Firmen, die Schülern Ferienjobs anbieten, suchen in der Regel auch Auszubildende und Beschäftigte. Wer das verstanden hat, kann die Arbeit in den Ferien als zwanglosen Berufstest betrachten. Welche Tätigkeiten passen zu mir, in welchen Strukturen will ich später auf keinen Fall tätig sein?

Solche Erwägungen können Mosaiksteine darstellen, aus denen sich schließlich der Berufswunsch zusammensetzt. „Indem Schüler Firmen ansprechen, stellen sie eventuell schon einen Kontakt zu ihrem späteren Ausbildungsbetrieb her“, sagt IHK-Vizegeschäftsführer Guß.

Die Jobsuche

Die regionalen Vertretungen der Bundesagentur für Arbeit können helfen, wenngleich die Vermittlung von Ferienjobs nicht zu ihren Kernaufgaben gehört. Trotzdem „bietet die Jobbörse auf der Internetseite der Agentur Kontakte zu geringfügigen Beschäftigungen, die auch für Schüler geeignet sind“, sagt Michael Kinzler, der Sprecher der Arbeitsagentur in Essen.

Bei der Jobbörse gibt es eine Suchmaske, die „geringfügige Beschäftigungen“ in der Umgebung ausspuckt. Hilfe in der Reinigung oder Gärtnerei kann das sein, Botenjobs oder eine Tätigkeit als Datenerfasser.

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„Meist findet die Suche nach Ferienjobs aber auf privaten Kanälen statt“, weiß Agentur-Sprecher Kinzler. Deshalb ist es aussichtsreich, im Umfeld der Eltern, Verwandten und Freunde Menschen ausfindig zu machen, die Beziehungen zu Firmen haben.

In manchen Supermärkten gibt es Aushänge, mit denen Betriebe aus der Nachbarschaft Ferienarbeiter suchen. Und auch Eigeninitiative kann zum Ziel führen: „Mit einem kleinen persönlichen Bewerbungsflyer im Briefkasten des Unternehmens ist der Wunschjob so gut wie in der Tasche“, heißt es in einem Ferienjob-Ratgeber der Bundesagentur für Arbeit. Ferner findet man Stellenanzeigen in Tageszeitungen, deren Online-Ausgaben und in Stadtmagazinen. Im Internet bieten zahlreiche private Jobvermittlungen ihre Dienste an.

Die Bezahlung

In den meisten Fällen können Schüler ihren Verdienst brutto für netto behalten. Eltern sollten aber darauf achten, dass der Freibetrag für die Einkommensteuer nicht überschritten wird. Diese Freigrenze liegt derzeit bei 8354 Euro pro Jahr. Verdient das Kind im Ferienjob mehr, sind Steuern zu zahlen.

Und noch etwas: Selbst wenn bei der Aufnahme des Ferienjobs schon die Befristung klar ist, kann bei der Lohnsteuerberechnung unterstellt werden, dass der Schüler während des ganzen Jahres Arbeitslohn beziehen wird. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber vom Arbeitslohn die Lohnsteuer einbehält und an das Finanzamt abführt. Wird in diesen Fällen die Freigrenze nicht überschritten, kann die Steuer aber meist am Jahresende zurückgefordert werden.

Vorsicht Falle: Manche Firmen versuchen, die Unerfahrenheit der Schüler auszunutzen. Ein beliebter Trick besteht darin, ein fürstliches Gehalt auszuloben, in Wirklichkeit aber nur auf Provisionsbasis zu entlohnen. Ferienarbeiter, die die im Kleingedruckten des Vertrages festgelegte Leistung nicht schaffen, gehen dann mitunter leer aus.

Das Alter

Minderjährige Schüler dürfen nicht jeden Job annehmen. Nachtarbeit beispielsweise ist verboten. Für 13- bis 14-Jährige gelten besonders strenge Regeln, denn sie gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz als Kinder.

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Das heißt: Längere Arbeitsverhältnisse sind für sie tabu. Sie dürfen in den Ferien aber ihr Taschengeld aufbessern, indem sie privat leichte Arbeiten wie Babysitting oder Nachhilfe übernehmen oder Zeitungen und Prospekte austragen – das Ganze nur wochentags zwischen 8 und 18 Uhr für bis zu zwei Stunden täglich und mit einer Einwilligung der Eltern.

Ab 15 Jahren ist laut Gesetz schon mehr möglich. Doch auch hier gelten Regeln – und daneben gibt es die Empfehlungen vieler Experten, es mit der Jobberei nicht zu übertreiben, sondern in der schulfreien Zeit auch an die Erholung zu denken.

Wer 15 oder älter ist, darf höchstens an vier 5-Tage-Wochen im Jahr Geld verdienen, was 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Außerdem will das Gesetz es so, dass Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten dürfen, wobei in der Gastronomie Ausnahmen gemacht werden können.

Wenn ein Schüler volljährig ist, ist noch mehr möglich: Ab 18 Jahre sind bis zu 50 Arbeitstage im Jahr erlaubt. Bei einer 5-Tage-Woche dürfen Schüler aber höchstens zwei Monate am Stück jobben. Längere Beschäftigungen gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Ferienjob.

Hilfreiche Adressen für Jobsuchende

Hinweise auf Betriebe kann der Ausbildungsatlas der Industrie- und Handelskammer zu Essen geben: www.essen.ihk24.de, dort Suchwort „Ausbildungsatlas“ eingeben.

  • Die Jobbörse der Arbeitsagentur: www.jobboerse.arbeitsagentur.de.

  • Internetbörsen, die Ferienjobs vermitteln: www.jobmensa.de, www.ferienjobber.net, www.ferienjob.de, www.gelegenheitsjobs.de.