München. Die Staatsanwaltschaft München II soll die Selbstanzeige von Uli Hoeneß angeblich nicht für strafmildernd halten. Nach Informationen des “Focus“ geht die Anklagebehörde davon aus, dass Hoeneß die Selbstanzeige nicht aus Reue verfasst habe - sondern angeblich wegen Recherchen eines Journalisten.

Die Staatsanwaltschaft München II soll nach "Focus"-Informationen die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht für strafmildernd halten - geschweige denn für strafbefreiend. Das berichtet das Magazin unter Berufung auf die Anklageschrift.

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten wollten sich am Freitag dazu äußern. "Ich kommentiere den Bericht nicht", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Laut "Focus" geht die Anklagebehörde davon aus, dass Hoeneß die Selbstanzeige nicht aus freien Stücken und aus Reue verfasst habe, sondern weil ein Journalist die Steuerhinterziehung schon vorher entdeckt und recherchiert hatte. Die Selbstanzeige sei außerdem nach Ansicht der Staatsanwaltschaft inhaltlich fehlerhaft und weise große Lücken auf.

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Gerichtsverfahren ab dem 10. März

Hoeneß muss sich vom 10. März an vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Bei einer solchen Summe droht Hoeneß unter Umständen eine Gefängnisstrafe.

Im Jahr 2012 bekräftigte der Bundesgerichtshof: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage. (dpa)