Johannesburg. Schlappe für Oscar Pistorius: Radio und Fernsehen dürfen direkt aus dem Gerichtssaal über den Mord-Prozess gegen den südafrikanischen Sprintstar berichten. Das hat der Gerichtspräsident der südafrikanischen Provinz Gauteng entschieden. Der Prozess beginnt am 3. März.

Der Mord-Prozess gegen den südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius darf teilweise im Fernsehen und im Rundfunk übertragen werden. Richter Dunstan Mlambo erlaubte am Dienstag in Pretoria Filmaufnahmen im Gerichtsaal und Live-Berichterstattung im Radio. Akkreditierte Medien dürften in bestimmtem Umfang Video- und Audioaufnahmen machen, entschied Mlambo. Der 27-Jährige Pistorius muss sich ab dem 3. März wegen der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp vor Gericht verantworten.

Pistorius hatte sich gegen eine TV-Übertragung aus dem Gerichtssaal gewehrt: Live-Berichte von dem Prozess verletzten seine Rechte. Nur weil es sich um einen Prominenten handele, dürften keine anderen Maßstäbe angesetzt werden, hatte Pistorius' Anwalt Barry Roux argumentiert.

Pistorius hatte in der Nacht zum 14. Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp in seiner Wohnung durch eine verschlossene Badezimmertür erschossen. Er sagt, er habe einen Einbrecher in der Wohnung vermutet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gezielten Mord vor. Der Sportler ist seit Ende Februar 2013 gegen Kaution in Freiheit. Der an beiden Unterschenkeln amputierte Athlet war 2012 bei den Olympischen Sommerspielen in London zu Weltruhm gelangt, als er beim Sprint der unversehrten Athleten antrat. (afp/dpa)