Frankfurt. Niederlage für Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Frankfurt. Seine Klage auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13.000 Euro von seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. ist in erster Instanz abgewiesen worden.
Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatz-Prozess gegen seine ehemalige Geliebte in erster Instanz verloren. Zweieinhalb Jahre nach dem Freispruch im Strafprozess wegen Vergewaltigung wies das Landgericht Frankfurt am Montag im Zivilverfahren Kachelmanns Klage auf Ersatz von Gutachterkosten ab.
Kachelmanns ehemalige Geliebte Claudia D. hatte den Schweizer Wetterexperten im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach dem Freispruch im Strafprozess im Mai 2011 hatte Kachelmann vor dem Zivilgericht auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13 000 Euro geklagt. Die Begründung: Die Radiomoderatorin habe ihn zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn ins Gefängnis zu bringen.
Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass Claudia D. bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat. Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 zwar nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen - zugleich aber betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch Claudia D. verbunden sei. (dpa)