Frankfurt/Main. . Jörg Kachelmann und seine Ex-Geliebte sind im Zivilverfahren nach rund einem Jahr wieder aufeinandergetroffen. Nach zwei gescheiterten Einigungsversuchen geht der Streit ums Geld in eine weitere Runde. Am Mittwoch wurde ohne Publikum verhandelt - es sollten absolut intime Dinge zur Sprachen kommen.
Im Schadenersatzprozess zwischen TV-Moderator Jörg Kachelmann und seiner Ex-Geliebten ist ein schnelles Ende nicht absehbar. Das Landgericht Frankfurt hörte im Zivilverfahren am Mittwoch die beiden Parteien an und räumte ihnen eine Frist zu weiteren schriftlichen Stellungen ein. Nach Einschätzung von Claudia D.s. Anwalt Manfred Zipper könnte es zu einer neuen Beweisaufnahme über die Vergewaltigungsvorwürfe kommen. Am 17. Dezember will die Kammer eine Entscheidung verkünden, wie es in dem Verfahren weiter geht. Kachelmanns Anwälte wollten sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
In dem Prozess hatte das Gericht die Öffentlichkeit kurz nach Verhandlungsbeginn ausgeschlossen. Es sei eine persönliche Anhörung der Parteien vorgesehen, dabei könnten auch "absolut geschützte Dinge aus der Intimsphäre" zur Sprache kommen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Kachelmann erschien in Begleitung seiner drei Anwälte. Die Beklagte Claudia D. kam zusammen mit einem Anwalt. In einem Strafverfahren war Kachelmann 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden, jetzt will er zivilrechtlich Schadenersatz.
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Kachelmann wollte sich am Mittwoch zu dem Verfahren nicht äußern. Auf die Frage, warum er den Prozess führe, antwortete er nur: "Raten Sie mal!" Der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, hatte vor Verhandlungsbeginn gesagt, dass keine neuen Anhaltspunkte für eine angebliche Lüge seiner Mandantin gebe. "Es gibt nichts Neues, was nicht schon im Strafprozess vorgelegt worden ist."
Die Beweislast liegt jetzt bei Jörg Kachelmann
Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann im Strafverfahren nach mehr als 40 Verhandlungstagen im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, weil auch nach der umfangreichen Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, was in der angeblichen Tatnacht geschehen ist. Das Gericht hatte jedoch auch betont, dies sei "nicht mit dem Nachweis einer intentionalen Falschaussage" der Ex-Geliebten verbunden.
In dem Frankfurter Zivilverfahren sind zwei Versuche der gütlichen Einigung gescheitert. Der Fernsehmoderator fordert mehr als 13 000 Euro Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess verteidigt hatte.
In der Klageschrift argumentiert Kachelmanns Anwältin, Claudia D. habe den Wetterexperten zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf seine Ex-Geliebte zukommen. Anders als im Strafprozess liegt die Beweislast nun allerdings bei Kachelmann: Er muss darlegen und beweisen, dass Claudia D. die Unwahrheit gesagt hat. (dpa)