Frankfurt/Main. TV-Moderator Jörg Kachelmann kämpft zweieinhalb Jahre nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess um Schadenersatz. 13.000 Euro verlangt er von seiner ehemaligen Geliebten. Die Beweislage ist jedoch schwierig. Am Montag will das Landgericht Frankfurt eine erste Entscheidung verkünden.
Kann Jörg Kachelmann nach dem Freispruch im Vergewaltigungsprozess Schadenersatz von seiner ehemaligen Geliebten verlangen? An diesem Montag (15.00 Uhr) will das Landgericht Frankfurt entweder ein Urteil verkünden - oder einen Beschluss darüber, wie es weitergehen soll in dem seit anderthalb Jahren anhängigen Verfahren.
Gut 13.000 Euro an Gutachterkosten verlangt Kachelmann von seiner Ex-Geliebten Claudia D.. Die Begründung: Die Radiomoderatorin habe ihn zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn ins Gefängnis zu bringen. Deshalb müsse sie den entstandenen Schaden ersetzen. Anders als im Strafprozess liegt die Beweislast nun allerdings bei Kachelmann: Er muss darlegen, dass Claudia D. die Unwahrheit gesagt hat. Der Moderator spielt mit seiner Klage auf Risiko.
Selbe Beweismittel wie im Strafprozess
Im Zivilverfahren muss das Gericht nur die Beweismittel berücksichtigen, die die Parteien vorlegen. Selbst die Wahrheit ermitteln müssen die Richter nicht. Das gibt geschickten Anwälten etwas Spielraum. Soweit bekannt, hat Kachelmann in dem weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren keine neuen Beweismittel vorgelegt. Das bedeutet: Die Zivilrichter müssten sich im Großen und Ganzen anhand derselben Gutachten und Aussagen ihr Urteil bilden wie ihre Kollegen vom Landgericht Mannheim im Strafprozess.
Jene wollten sich nicht festlegen, wer von den beiden die Wahrheit sagt: Der Freispruch für Kachelmann, schrieben die Mannheimer Richter 2011 in ihrem Urteil, sei nicht verbunden mit dem Nachweis einer Falschbeschuldigung. Die Entscheidung erfolgte nach dem Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten".
Vor dem Landgericht Frankfurt haben Kachelmann und Claudia D. nach Angaben von Prozessbeteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit nochmals ihre Versionen der angeblichen Tatnacht geschildert. Die Richter der Zivilkammer haben nun mehrere Optionen: Vielleicht wissen sie schon genug, um ein Urteil zu schreiben - sei es, dass sie schon jetzt von einer falschen Beschuldigung überzeugt sind; sei es, dass sie den Anspruch auf Schadenersatz für nicht ausreichend begründet halten und die Klage abweisen. (dpa)