Berlin. Starker Wind, Regen und dann noch Schnee - Orkantief “Xaver“ droht ganz Deutschland mit Sturmschäden. Wir erklären, wie sich Hausbesitzer auf das Orkantief “Xaver“ vorbereiten können, wann die Versicherung zahlt und was Autofahrer beachten müssen.

Hausbesitzer sollten das Orkantief "Xaver" ernst nehmen und ihr Haus darauf vorbereiten. Fenster und Türen mit Sperrholzplatten zunageln, wie das US-Amerikaner vor Hurrikans tun, müssen sie aber nicht, erläutert Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB). "Ich denke, dass die deutsche Bausubstanz dem standhält. Außer auf den Halligen vielleicht - aber die Menschen dort wissen, was sie tun müssen." Dennoch appelliert die Expertin an alle, die in Gebieten wohnen, die von der angekündigten Sturmflut bedroht sind, sich zu rüsten:

  • Alle losen Gegenstände im Garten wie Stühle, Töpfe und die Weihnachtsdekoration müssen ins Haus geholt oder festgemacht werden.
  • Alle Fenster schließen - auch jene, die im Keller oder Dachboden immer gekippt sind. "Hier kann ein Durchzug entstehen, der Schaden im Haus anrichtet", erläutert Reinhold-Postina. Scheiben könnten zu Bruch gehen. Da mit dem Sturm ein Temperatursturz erwartet wird, können bei offenen Fenstern im Keller die Leitungen einfrieren. Eine Ausnahme gibt es: Wird die Luftzufuhr zum Kachelofen oder Kamin über Fenster im Keller gewährleistet, müssen diese offen bleiben. Der Schornsteinfeger wisse das, so die Expertin.
  • Rollläden ganz runter- oder ganz auflassen. Denn der Wind dringt zwischen nur halb geschlossene Läden und das Fenster. Er drückt den Rollladen dann aus der Führung. "Auch Klappläden festmachen", empfiehlt Reinhold-Postina.
  • Hausbesitzer sollten kontrollieren, ob die Dachrinnen und Fallrohre frei sind. Denn verstopft Laub die Rinnen, sucht sich Regenwasser andere Wege, so der VPB. Dabei kann es Schäden an der Fassade oder am Dach verursachen.

Was zahlt die Versicherung bei Sturmschäden? 

So schwer es fällt, nicht gleich anzupacken: Sturmschäden dürfen Hausbesitzer nicht sofort aufräumen und reparieren. Sie müssen erst alles für die Versicherung dokumentieren. Es sei denn, es regnet zum abgedeckten Dach hinein.

  • Starker Wind, Regen und dann noch Schnee - Orkantief "Xaver" droht ganz Deutschland mit Sturmschäden. Doch wo dann zum Beispiel Dachpfannen oder Fensterscheiben zerbrochen sind, sollten Betroffene nicht gleich aufräumen und die Schäden reparieren. Denn die Versicherung braucht Fotos und Protokolle der Schäden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Beschädigte Gegenstände sollten zum Nachweis des Schadens am besten aufbewahrt werden. Ist das nicht möglich, werden sie fotografiert oder gefilmt. Unter Umständen ist es sogar ratsam, Zeugenaussagen festzuhalten.
Sofort reagieren müssen die Bewohner aber, wenn es zum Beispiel durch das abgedeckten Dach hineinregnet. Denn sie sind dafür verantwortlich, dass die Schäden nicht noch größer werden, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) erläutert. Beschädigt eindringendes Wasser den Innenausbau und die Dämmung, können die Reparatur aufwendiger und die Kosten höher werden. Die Versicherungen sprechen in diesem Fall von der Schadenminderungspflicht.
  • Sturmschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn nachweislich ein Sturm die Ursache war. Ein Sturm hat dabei mindestens Windstärke acht. Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) soll "Xaver" ortsweise mit Böen der Stärke zehn bis zwölf übers Land ziehen. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus wie abgedeckte Dächer. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden - beispielsweise das Parkett - beschädigt werden.
  • Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung bezahlt Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen nicht. Daher sind die vollgelaufenen Keller laut dem Bund der Versicherten (BdV) in der Regel nicht versichert. Nur wenn der Kunde auch sogenannte Elementarschäden abgesichert hat, besteht Versicherungsschutz.
  • Sturm- und Hagelschäden am Auto sind mitversichert, wenn mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. Haben Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, gehen sie leer aus. Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden nicht.
  • Was Autofahrer bei Unwetter beachten müssen 
    • Sollte das erwartete Orkantief "Xaver" in den deutschen Küstengebieten Wasser auf die Straßen treiben, machen Autofahrer besser einen großen Bogen um betroffene Strecken. Beim Durchfahren tiefer Wasserlachen riskieren sie einen irreparablen Motorschaden, warnt Helmut Schmaler vom ADAC Technik Zentrum in Landsberg. Reiche das Wasser über die Unterkante der Stoßstange, drohe ein Wasserschlag. "Dann ist ein Motor hinüber." Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg erwartet ab dem frühen Freitagmorgen eine Folge schwerer Sturmfluten.
    • Zum Wasserschlag im Motor kommt es, weil Wasser sich im Gegensatz zum Kraftstoff-Luft-Gemisch nicht komprimieren lässt. Laufen die Zylinder voll, können durch den Druck unter anderem die Pleuelstangen verbiegen, auf denen die Kolben sitzen, erklärt Schmaler. Im Zweifel sollten Autofahrer vor unberechenbar tiefen Wasserlachen in Senken oder im Bereich von Unterführungen kein Risiko eingehen und lieber umdrehen, rät der ADAC-Experte.

    (dpa)