Bonn. Rund drei Jahre nach dem Mord an der neunjährigen Anna steht nun die zuständige Jugendamts-Mitarbeiterin in Bonn vor Gericht. Laut Anklage soll sie das Kind trotz zahlreicher Hinweise auf Misshandlungen, nicht aus der Pflegefamilien genommen haben. Das Mädchen war von der Pflegemutter ertränkt worden.

Im Prozess gegen eine Mitarbeiterin des Königswinterer Jugendamtes im Fall der ertränkten Anna ist am Mittwoch die Anklage verlesen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung sowie Urkundenunterdrückung vor. Zudem soll die Angeklagte nach dem Tod des Kindes Teile der Akten vernichtet und durch dann angefertigte Kurzfassungen ersetzt haben.

Der Fall Anna hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Das Kind war nach wiederholten Misshandlungen durch seine Pflegeeltern im Juli 2010 von der Pflegemutter ertränkt worden. Laut Anklage soll die Mitarbeiterin des Jugendamts trotz vielfacher Hinweise auf Misshandlungen des Mädchens nicht dafür gesorgt haben, dass Anna aus der Pflegefamilie herausgenommen wurde. Nach Bekanntwerden von Annas Tod habe die Angeklagte zudem Aktenvermerke entfernt und durch nachträglich verfasste Kurzfassungen ersetzt.

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Wegen des Verbrechens an Anna hatte das Landgericht Bonn im November 2011 die Pflegemutter zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut Gericht hatte die Täterin das Kind in einer Badewanne so lange unter Wasser gedrückt, dass Anna trotz Wiederbelebungsversuchen später in einer Kinderklinik starb. Das Urteil gegen die Pflegemutter erging wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Annas Pflegevater erhielt sechseinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. (afp/dpa)