Bonn. Nach dem Tod der neunjährigen Anna aus Bad Honnef sind ihre Pflegeeltern zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die Frau (52) wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie soll das Kind im Juli 2010 in der Badewanne ertränkt haben. Ihr Mann muss sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.l

Die Pflegeeltern der qualvoll getöteten Anna aus Bad Honnef sind vom Landgericht Bonn zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen die 52-jährige Frau wurde am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Ihr Ehemann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Er muss sechseinhalb Jahre in Haft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Pflegemutter das neunjährige Mädchen im Juli 2010 in der Badewanne absichtlich unter Wasser gedrückt hatte. Ihr Ehemann griff zu spät ein. Das Mädchen starb wenig später im Krankenhaus.

Monatelang misshandelt

Der Pflegevater Ralf W. hatte vor dem Gericht gestanden und seine Ehefrau Petra W. schwer belastet. Diese wiederum stritt die Tat bis zuletzt ab und schob die Schuld auf ihren Mann.

In den Monaten vor ihrem Tod hatte das Mädchen ein wahres Martyrium durchlebt. Nach Angaben der Anklage war Anna systematisch in insgesamt 20 Fällen für längere Zeit unter Wasser getaucht worden, wobei sie teilweise gefesselt war. In der tödlichen Nacht waren den Notärzten bereits mehrere Hämatome aufgefallen. Ein Tag nach dem Tod der Neunjährigen wurden die Pflegeeltern festgenommen.

Leibliche Mutter als Nebenklägerin

Der Rechtsanwalt der Pflegemutter hatte eine nur "mäßige Freiheitsstrafe" gefordert. Der Anwalt des Mannes plädierte auf fünfeinhalb Jahre Haft. Die leibliche Mutter war bei dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten. Sie hatte ihre Tochter wegen der eigenen Alkoholsucht abgegeben.

Der spektakuläre Prozess war zwischenzeitlich unterbrochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Pflegeeltern zunächst allein wegen Misshandlung in mindestens 55 Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. In den Verhandlungen hatte ein Gerichtsmediziner dann aber klar gemacht, dass Anna mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt wurde. Folgend forderte die Staatsanwaltschaft auch eine mögliche Verurteilung wegen Mordes. Der Prozess wurde ausgesetzt und neu aufgerollt.

Vorwürfe gegen das Jugendamt

Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Paar während des Verfahrens einen "menschenverachtenden Umgang". Aus Sicht der Anklage hatte die Pflegemutter ein komplexes Lügengebilde aufgebaut und aus Selbstschutz Anna vor dem Jugendamt als problematisches Kind dargestellt.

Auch das Jugendamt geriet in Verruf. Eine Mitarbeiterin der Behörde hatte nach dem Tod Akten manipuliert und zum Teil vernichtet, bevor sie diese an die Staatsanwaltschaft übergab. Wenige Tage später wurden die Räume des Jugendamtes durchsucht und alle Akten des Falls beschlagnahmt. (dapd)