Potsdam. Wer einen Gutschein der insolventen Baumarktkette Praktiker besitzt, kann diesen auch weiterhin einlösen. Nichtsdestotrotz sollten sich Kunden besser beeilen. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, entscheidet der Insolvenzverwalter über die Gültigkeit der Gutscheine.
Gutscheine der insolventen Baumarktkette Praktiker sind weiterhin gültig. "Eine Insolvenz beendet ja keine Verträge", erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. "Das heißt: Die Filialen müssen die Gutscheine auch einlösen." Denn schließlich hätten Kunden dafür bereits Geld gezahlt.
Insolvenzverfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
Kunden beeilen sich aber besser - denn wenn das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Gutscheine weiterhin gültig sind. "Theoretisch kann er auch entscheiden, dass diese Forderungen dann nicht mehr erfüllt werden." Kunden gingen in diesem Fall leer aus.
Die Baumarktkette Praktiker hat am Donnerstag wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren beantragt. Die Praktiker-Filialen sollen im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. (dpa)