Bremen. Ein junger Mann liegt am Boden, Polizisten umringen ihn und prügeln auf ihn ein - diese skandalösen Bilder zeigt das Video einer Überwachungskamera einer Bremer Discothek. Die Polizei selbst hat Anzeige gegen die Beamten bei der Staatsanwaltschaft erstattet, es geht um Körperverletzung im Amt.

Bremer Polizisten wird vorgeworfen, in einer Diskothek brutal gegen einen 28-Jährigen vorgegangen zu sein. Der Vorfall wurde von einer Videokamera der Disco aufgezeichnet, mehrere Medien berichteten darüber. In dem Mitschnitt ist zu sehen, wie mehrere Polizisten den bereits am Boden liegenden Mann umringen, einer von ihnen schlägt mehrmals mit einem Schlagstock zu und tritt auch. Die Polizisten waren gegen den Mann vorgegangen, weil er vorher als aggressiv aufgefallen war. Der Vorfall ereignete sich am 23. Juni in der Disco "Gleis 9" in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Die Polizei selbst hat Anzeige gegen die Beamten bei der Staatsanwaltschaft erstattet, wie die Ermittler am Mittwoch mitteilten. "Es geht um den Verdacht der Körperverletzung im Amt", sagte Polizeisprecher Dirk Siemering.

Auch die Dienststelle für interne Ermittlungen beim Innensenator wurde eingeschaltet. Die Polizei erfuhr nach eigenen Angaben erst durch die Berichterstattung von dem Video.

Zwangsmaßnahmen müssen verhältnismäßg und angemessen sein

Polizeipräsident Lutz Müller sagte, er erwarte eine lückenlose Aufklärung. Die Polizei sei leider häufig gezwungen, Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Trotzdem müsse dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen. "Wenn dies nicht geschieht, machen sich die agierenden Beamten strafbar und müssen sich den Konsequenzen stellen."

Polizisten müssen bei Einsätzen darauf achten, angemessen vorzugehen - sonst können sie sich unter Umständen der Körperverletzung im Amt schuldig machen. Nach Paragraf 340 des Strafgesetzbuches steht darauf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen auch nur eine Geldstrafe.

Die Polizei darf Einsatzmittel wie Schlagstöcke oder Waffen nur angemessen einsetzen. Unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt, Pfefferspray, Schlagstöcke oder Waffen darf nur angewandt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen. In Bremen ist das geregelt im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Paragraf 41. (dpa)