Viele Fragen stellen sich nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen offenbar verwirrten Mann.

Zunächst die nach der Verhältnismäßigkeit der Aktion: Gab es keine Möglichkeit, den ­31-Jährigen auf andere Weise zu stoppen?

Wieso kamen nicht der Schlagstock oder Pfefferspray zum Einsatz? Auch ein Elektroschock- Gerät hätte den Angreifer außer Gefecht gesetzt, diese Geräte sind der Polizei bislang verboten, zu Recht? Wieso stieg der Beamte überhaupt zu dem Nackten in den Brunnen?

Warum haben die anderen Beamten am Tatort, die die Situation beobachteten, nicht eingegriffen? Hätten sie den Angreifer gemeinsam womöglich aufhalten können?

Rein rechtlich ist die Lage klar: Ein Polizist darf sich mit den Mitteln wehren, die aus seiner Sicht nötig sind, um einen Angriff unmittelbar zu beenden. Doch greift man kühl zum Schlagstock oder zum Elektroschocker, wenn jemand mit einem Messer heranstürzt? Gibt es eine Dienstvorschrift für Todesangst oder Panik?

Es ist ein Drama, das nun gründlich von Polizei und Staats­anwaltschaft untersucht werden muss und aus dem Konsequenzen zu ziehen sind. Darauf hat auch der betroffene Beamte ein Anrecht.