Koblenz. Ein Prozess um einen erschossenen Wolf aus dem Westerwald hat ein schnelles Ende genommen. Das Koblenzer Landgericht stellte das Berufungsverfahren gegen den 73 Jahre alten Jäger gegen Auflagen ein. Der Mann aus dem Raum Köln soll im April 2012 das Tier erschossen haben. Als Strafe muss er 3500 Euro an die Staatskasse zahlen.

Weil er den ersten Wolf seit mehr als 120 Jahren im Westerwald erschossen hat, muss ein 72-jähriger Jäger 3.500 Euro an die Staatskasse zahlen. Das entschied das Landgericht Koblenz am Dienstag in einem Berufungsprozess und stellte das Verfahren zugleich ein. Zu den weiteren Auflagen gehört nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass der Mann seine Waffen, seine Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben muss. Der Wolf war erstmals im vergangenen Frühjahr in Rheinland-Pfalz gesichtet worden. Im April 2012 wurde das Tier dann tot aufgefunden.

In einem ersten Verfahren wurde der Jäger vom Amtsgericht Montabaur zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren stellte das Koblenzer Landgericht nun das Verfahren ein, da der Mann nach Auffassung des Richters allenfalls fahrlässig handelte. Bei der Zahlung handelt es sich daher nur um eine Auflage, weil kein Schuldspruch erging.

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In Deutschland war der Wolf Mitte des 19. Jahrhunderts faktisch ausgerottet. Erst seit wenigen Jahren ist er wieder hier heimisch. Die meisten Tiere wurden bislang im Osten Deutschlands gesichtet. Wölfe sind seit 1990 in Deutschland geschützt. (AFP/dpa)