Montabaur.. 72 Jahre alter Jäger aus Bad Honnef hatte im April 2012 „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund“ erschossen , wie der Richter es formulierte. Wolf oder Hund spielte bei dem Urteil keine Rolle. Seine Jagdlizenz darf der Mann auch behalten.
Wolf oder Hund war letztendlich egal. Weil ein 72 Jahre alter Jäger aus Bad Honnef im April 2012 „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund“ erschossen hatte, verurteilte ihn Amtsrichter Jens Kaboth am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 3500 Euro. Seine Jagderlaubnis darf Peter R. indes behalten, denn der Amtsrichter konnte im Handeln des Mannes keine Fahrlässigkeit erkennen.
Einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sah Kaboth nicht: Schließlich sei R. der allererste Jäger im Westerwald, der sich einem Wolf gegenüber sah. „Man kann nicht verlangen, dass ein Jäger Bescheid weiß über die Rückkehr eines Wolfes, wenn er nicht in der Nähe des Jagdreviers wohnt.“ R. ist einer von fünf Pächtern, die an der Gemarkung Hartenfels im Westerwald jagen.
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Dem Urteil vorausgegangen war eine mehr als fünfstündige Verhandlung. Unter den sieben Zeugen, die vernommen wurden, waren auch Mitpächter des Reviers. Alle erklärten, sie hätten nichts von einem Wolf in ihrem Revier gewusst. Einen Kurzfilm auf „YouTube“ hätten sie als Unsinn abgetan.Pikant: Hatte sich Peter R. in der ersten Hauptverhandlung im Dezember als höchst unsicherer und wenig treffsicherer Schütze beschrieben, so sagte einer seiner Jagdfreunde, R. sei „der beste, sauberste und sicherste Schütze von allen“. Dass der Schuss fachgerecht gesetzt und sofort tödlich war, bestätigte zudem ein Amtstierarzt des Westerwald-Kreises.
Große öffentliche Wirkung
Auch nach Ansicht des Jagdmeisters des Westerwald-Kreises, Bernd Schneider, habe der Jäger damals nicht mit einem Wolf rechnen können. Künftig könne mit diesem Argument aber niemand mehr einen solchen Abschuss rechtfertigen. Der Prozess mit seiner großen öffentlichen Wirkung dürfte die Menschen für das Thema Wolf sensibilisiert haben. „Jedes Schlechte hat auch sein Gutes“, sagte Schneider, der in dem Prozess als Sachverständiger aufgetreten war, nach dem Urteil.