Köln. . Das Bundesverwaltungsgericht hat den WDR dazu verdonnert, Auskünfte nach dem Informationsfreitheitsgesetz zu geben. Damit setzte sich ein Journalist gegen den Sender durch.
Der Journalist Marvin Oppong hatte im Jahr 2006 Auskunft darüber verlangt, ob Rundfunkrat Horst Schröder (Vertreter der Filmwirtschaft NRW) öffentliche Aufträge vom WDR erhalten habe. Oppong hatte sich bei seiner Anfrage auf das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gesetz garantiert Bürgern einen Anspruch auf amtliche Informationen von Bundesbehörden.
WDR-Sprecher Birand Bingül erklärte auf Anfrage, der Sender werde „urteilsgemäß Auskunft geben“. Die Anfrage sei zwar „mit hohem Aufwand verbunden“, dennoch werde der WDR „die Fragen sobald wie möglich beantworten“.
Aktenzeichen: BVerwG 7 B 30.12