Düsseldorf. Der Rechtsstreit um seinen Professorentitel hat Leichenpräparator nicht nur viel Zeit, sondern offenbar auch sehr viel Geld gekostet. Denn vor dem Düsseldorfer Landgericht fordert er vom Land NRW eine Erstattung seiner Gerichts- und Anwaltskosten - in Höhe von 2,2 Millionen Euro.
Leichenpräparator Gunther von Hagens und das Land Nordrhein-Westfalen streiten weiter vor Gericht. Der 68-Jährige verlangt vom Land 2,2 Millionen Euro, nachdem es jahrelang ein Gezerre um das Führen eines Professorentitels gegeben hatte. Bei der Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht ließ die Vorsitzende Richterin am Mittwoch Zweifel erkennen - etwa zur Frage, ob tatsächlich in der Höhe Gerichts- und Anwaltskosten entstanden sind, wie sie von Hagens geltend macht. Die nächste Verhandlung ist für den 2. Oktober geplant (Az.: 2b O 92/11).
Von Hagens, der mit seinen "Körperwelten"-Ausstellungen weltweit bekannt wurde, hatte einen Professorentitel geführt, der ihm von einer chinesischen Universität verliehen worden war. Den Titel durfte er von Februar 1999 an für eine Gastprofessur fünf Jahre lang tragen. Das Land NRW legte ihm allerdings auf, den Titel nur mit einem Zusatz für China zu führen. Die Beamten vertraten die Auffassung, dass diese Vorgabe auch in anderen Bundesländern gelte. Daraufhin wurde gegen von Hagens in Baden-Württemberg strafrechtlich ermittelt.
NRW verlor vor dem Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht in Münster pfiff das Land NRW im Jahr 2012 dann zurück: Nordrhein-Westfalen könne nicht für andere Bundesländer Verbote aussprechen. Von Hagens beklagte sich daraufhin, durch die staatlichen Maßnahmen sei er in den Medien als Hochstapler verunglimpft worden. Er beansprucht jetzt auch ein Schmerzensgeld wegen Eingriffen in seine Persönlichkeitsrechte. (dpa)