Münster. Leichenpräparator Gunther von Hagens darf seinen in China erworbenen Professorentitel führen, ohne dessen Herkunft zu nennen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und von Hagens damit vom Vorwurf der Hochstapelei entlastet.
Leichenpräparator Gunther von Hagens hat sich seine Professorenehre zurück erkämpft
und die gegen ihn gerichteten Hochstapler-Vorwürfe entkräftet. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied am Donnerstag, dass der Erfinder der Körperwelten-Ausstellung seinen
Gastprofessorentitel in Deutschland ohne Verweis auf die chinesische Herkunft
führen darf. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Im März 2011 hatte das OVG schon einmal entschieden, dass der
Plastinator seinen Titel auch in anderen Bundesländern als Nordrhein-Westfalen
ohne Hinweis auf dessen Herkunft führen darf. Das Bundesverwaltungsgericht hatte
das Urteil danach aber wegen eines formalen Fehlers kassiert. (dapd)