Düsseldorf. . Bei jedem zweiten Einkauf wird ein Rabatt gewährt. Immerhin zehn Prozent des ausgezeichneten Preises werden dem Kunden im Schnitt erlassen. Eine gesetzlich festgelegte Grenze nach unten gibt es nicht mehr. Wer verhandeln möchte, kann sich vieler Hilfsmittel bedienen
Ja, dieser DVD-Player soll es sein. Er ist ausgestellt in einem kleineren Fachgeschäft für Unterhaltungselektronik um die Ecke. Die Qualität stimmt. Aber der Preis – lässt sich da nicht noch etwas machen? Eine kurze Recherche ergibt: Die großen Handelsketten bieten das Gerät um 20 Prozent billiger an. Mit dieser Information bewaffnet betreten wir das Fachgeschäft.
Zehn Minuten Plauderei, der Verkäufer streicht die Vorteile des Produktes heraus. Dann stellen wir unsere Frage: Würde er, wenn wir uns zum Kauf entschlössen, 20 Prozent nachlassen? Er ziert sich. Doch der Preisvergleich mit den großen Ketten macht ihn nachgiebiger. Schließlich bietet er 15 Prozent Rabatt. Wir schlagen ein und erwerben den DVD-Player vom Fachhändler, der später bei Problemen hoffentlich auch einmal für ein schnelles Beratungsgespräch zur Verfügung steht.
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Früher wäre manchem Kunden die Frage nach einem Preisnachlass wohl nicht so leicht über die Lippen gekommen. Vor Jahren aber hoben Bundestag und Bundesregierung das Rabattgesetz auf, das Preisnachlässe einst eng begrenzte. Seitdem verändert sich die Einstellung der Konsumenten. Mittlerweile denkt man beim Einkauf häufiger daran, ob es angeraten ist, in eine kleine Preisverhandlung einzutreten. Ist Deutschland nun zu einem Land des Feilschens geworden?
Testkäufer in die Geschäfte geschickt
Nein, heißt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Die Organisation hat in den zurückliegenden Jahren mehrfach Testkäufer in die Geschäfte geschickt, um zu überprüfen, wie sich die Spielräume beim Einkauf entwickeln. Das überraschende Resultat: Im Ergebnis ändert sich im Verlauf der Jahre nicht viel. Ungefähr bei jedem zweiten Einkauf gelang es den Testern, einen Preisnachlass herauszuhandeln. Dieser betrug durchschnittlich zehn Prozent der ursprünglich angezeigten Summe.
Wer als Konsument gewillt ist, seine Möglichkeiten auszunutzen, dem stehen dennoch neue Hilfsmittel zur Verfügung. So bieten zahlreiche Firmen im Internet Preisvergleiche an. Einen kleinen Überblick liefert die Verbraucherzentrale (www.vz-nrw.de/preissucher). Diese Vergleichsportale durchforsten Onlineshops von kommerziellen Anbietern, aber auch Handelsplattformen wie Ebay. Für die gesuchten Produkte ermitteln sie, wo die günstigsten Preise angeboten werden. Wichtig dabei ist der Ratschlag der Verbraucherzentrale, mehrere Preisvergleichsportale parallel zu nutzen. Denn nicht immer findet eine Maschine die niedrigsten Preise. Auch sollte man sich nicht in jedem Fall auf die Angaben verlassen. Denn häufig sind die Vergleichsportale nicht in der Lage, die Versandkosten der Onlineshops korrekt zu berechnen. Manches vermeintliche Schnäppchen kann dann doch erstaunlich teuer werden.
Preisvergleichsportale im Internet
Grundsätzlich darf man heutzutage über jeden Preisnachlass für jedes Produkt verhandeln. Die Käufer können auch fragen, ob der Verkäufer beispielsweise bereit ist, um 70 Prozent herunterzugehen. Früher waren derartige Ansinnen per Gesetz theoretisch ausgeschlossen. Aber praktisch haben solche Fragen auch jetzt meist wenig Chancen, da die Verkäufer sie als Unverschämtheit betrachten.
Bei manchen Produktgruppen ist Handeln im Geschäft üblicher als bei anderen. So wird kaum ein Auto für den Preis verkauft, den der Hersteller angibt. Konkurrenz und Verkaufsdruck sind so hoch, dass die Autohändler oft freiwillig mehrere tausend Euro nachlassen. Auch in der Elektronikbranche sind Rabatte weit verbreitet. Besonders bei teuren DVD-Playern, Fernsehgeräten oder Hifi-Anlagen sind fünf bis zehn Prozent Discount keine Seltenheit und machen schnell dreistellige Summen aus.
Im Lebensmittelbereich hingegen ist Feilschen kaum üblich. Das hat zwei Gründe: Einerseits sind die Preise wegen der in Deutschland weit verbreiteten Supermärkte und Discountläden ohnehin niedrig. Andererseits würden kleine Rabatte oft nur ein paar Cent ausmachen – wofür sich das Handeln in den Augen der Konsumenten nicht zu lohnen scheint. Die einzige Branche, in der Käufer mit Feilschen keine Chance haben, ist der Buchhandel. Denn der Lesestoff unterliegt nach wie vor der Buchpreisbindung.
Methoden des Feilschens
Die Zugabe-Variante: Wer beispielsweise eine digitale Spiegelreflex-Kamera erwerben möchte, kann im Geschäft nachfragen, ob er nicht die Tasche, eine größere Speicherkarte oder ein Objektiv als kostenlose Zugabe erhält.
Die Vergleich-Variante: Recherchieren Sie Preise in Onlineshops, bei Großhändlern oder bei Wettbewerbern und fragen dann im Geschäft Ihrer Wahl, ob man Ihnen vor diesem Hintergrund nicht ein wenig entgegenkommen möchte.
Die Fehler-Variante: Schauen Sie sich das Produkt, das Sie erwerben möchten, genau an. Sind bei dem Oberhemd Nähte fehlerhaft, hat der Edelstahltopf Kratzer? In solchen Fällen lässt sich meist ein Rabatt heraushandeln.